Ein tiefes atmen erklingt, ehe sie den Federkiel in die Tinte tunkt und beginnt, dass Pergament zu beschreiben.
Dem Reich Solgard zur Ehr werter Richter
Anbei übersende ich Euch zwei Ausgaben des Axiomatischen Boten (Ausgabe 6 und Ausgabe 10).
Beide Ausgaben tragen Informationen in sich, die ich als Statthalterin nicht ignorieren kann.
Mir ist bewusst, dass die Schreiber der Zeitung eine möglichst neutrale Sicht präsentieren wollen, allerdings sehe ich hier einen Konflikt mit den Gesetzen der Stadt.Denn dort stehen Aussagen, die eindeutig nicht richtig sind, geschweige denn, dass die Frage wie diese Informationen beschafft wurden, im Raume steht.
Es wurden sehr Detailreiche Bilder eingefügt.
Mein Hauptaugenmerk liegt hier auf dem Thema des Nordvolkes.
Das der Schreiber dieses Boten offenkundig auf der Beerdigung eines Reichsfeindes war, zeigt das Bild, und die Beschreibung der Beerdigung.
Da diese in Fjellgat stattfand, wäre dies ein Reichsfeindlicher Boden.
Des weiteren war ich bei dem Vorfall um die besagte Geisterruferin selbst anwesend und habe sie, freundlich aber bestimmt, der Stadt verwiesen.
Sie gab an, sie sei keine Reichsfeindin, weil sie nur den Geistern folgen würde, lebt aber in Fjellgat.
Ich hab ihr mit auf den Weg, dass sie sich nicht mehr innerhalb des Reiches Solgard blicken lassen solle, und sollte Rashka und die Verantwortlichen auf den Gedanken kommen, dass sie sich aus dem Pfad des Krieges los sagen und das Bündnis mit Surom aufzukündigen , so sei ich bereit für eine neue Verhandlung über ihren Status.
Solange dies allerdings nicht geschehen ist, würde ich jeden aus Fjellgat wie das Behandeln, was er ist, ein Reichsfeind Solgards und eine potenzielle Gefahr für die Bürger unseres Reiches.
Der Bote schreibt, ich zitiere: „ Der Vorfall zeigt einmal mehr, wie dünn die Grenze zwischen Wachsamkeit und vorschnellem Urteil in diesen Zeiten geworden ist“
In unseren Gesetzen steht :
§ 12, Absatz 2: Geistliche, die diesen Kulten anhängen, werden ebenfalls der Stadt verbannt. Wiederholungstäter verlieren ihr rechtes Auge.
In diesem Bezug steht zwar auf Anbetung des Namenlosen und anderen feindlichen Gottheiten, da das Nordvolk allerdings einen Packt mit eben diesen geschlossen haben, befinden sie sich damit in der gleichen Gesetzbarkeit.
Die Geisterrufer werden als die „Geistlichen“ des Volkes betrachtet, und fallen damit in dieses Gesetz.
Demzufolge ist meine Reaktion nicht nur gerechtfertigt, sondern ein absolutes Muss gewesen.
Der Schutz der Unversehrtheit der Bürger steht an oberster Stelle.
Ich bitte Euch hiermit, um eine Klärung des Falles.
Für alle Fragen stehe ich Euch jederzeit zur Verfügung.
Tonya Darez
Statthalterin

