Schiffsordnung
1.
Jede Vereinigung ist aufgerufen, einen Sprecher/Ansprechperson zu benennen und den Namen zeitnah an uns weiterzuleiten,
um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und jeder Partei zu ihrem Recht zu verhelfen. Einzelpersonen unterliegen der
Obhut der Dienerschaft, sofern dies nicht anders kommuniziert wurde.
um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und jeder Partei zu ihrem Recht zu verhelfen. Einzelpersonen unterliegen der
Obhut der Dienerschaft, sofern dies nicht anders kommuniziert wurde.
2.
Die Sicherheit an Bord obliegt der Wächterschaft in Kooperation mit von ihnen rekrutierten Mitgliedern der anderen Gemeinschaften.
3.
Das Führen von Waffen ist an Bord ausschließlich den, mit der Sicherheit Beauftragten,, wie unter Punkt 2 beschrieben, gestattet.
Bei Auffälligkeiten ist jeder Mitreisende verpflichtet dies unverzüglich an die für die Sicherheit Beauftragten zu melden.
Bei Auffälligkeiten ist jeder Mitreisende verpflichtet dies unverzüglich an die für die Sicherheit Beauftragten zu melden.
4.
Quartiermeister (2 Personen/ vakant): Mitreisende, die des Kochens und sonstiger Verpflegungstalente mächtig sind, werden aufgerufen sich zu melden,
um eine Versorgungsmannschaft zu bilden, die in einem vom Quartiermeister ausgearbeiteten Schichtbetrieb die Versorgung aufrecht erhalten
und dafür sorgen, das die Vorräte gerecht verteilt werden.
um eine Versorgungsmannschaft zu bilden, die in einem vom Quartiermeister ausgearbeiteten Schichtbetrieb die Versorgung aufrecht erhalten
und dafür sorgen, das die Vorräte gerecht verteilt werden.
5.
Bemächtigen von Vorräten ohne Rücksprache mit dem Quartiermeister steht unter Strafe, die Höhe des Strafmaßes richtet sich nach
dem entstandenen Schaden für die Gemeinschaft und liegt im Ermessen des Sprechers der jeweiligen Gemeinschaft.
dem entstandenen Schaden für die Gemeinschaft und liegt im Ermessen des Sprechers der jeweiligen Gemeinschaft.
6.
Übermäßiger Alkoholgenuss ist für diejenigen, die eine Aufgabe erfüllen, während ihres Dienstes untersagt.
7.
Unsachgemäßes Hantieren mit offenem Feuer oder brennbaren Gegenständen sowohl auf als auch unter Deck ist unter Strafe verboten.
Die Bestrafung wird vom Verantwortlichen der jeweiligen Gemeinschaft durchgeführt.
Die Bestrafung wird vom Verantwortlichen der jeweiligen Gemeinschaft durchgeführt.
8.
Sämtliche Zauber, welche den reibungslosen Ablauf der Überfahrt stören/behindern könnten, sind unter Strafe verboten.
Über das Strafmaß entscheidet der Sprecher der jeweiligen Gemeinschaft.
Über das Strafmaß entscheidet der Sprecher der jeweiligen Gemeinschaft.
9.
Sämtliche Intimitäten sind auf offenem Deck nicht gestattet, in den Kajüten nur mit für andere erträglicher Lautstärke.
10.
Das Schiff soll zu jeder Tages- und Nachtzeit in seinem Ansehen nicht durch Essensreste oder sonstigen Unrat
verunreinigt oder verunstaltet werden.
verunreinigt oder verunstaltet werden.
11.
Besucher von anderen Schiffen werden aufgefordert, beim Quartiermeister oder beim Steuermann vorstellig zu werden,
bevor sie sich frei auf dem Schiff bewegen dürfen.
bevor sie sich frei auf dem Schiff bewegen dürfen.
12.
Sollte man während der Überfahrt dauerhaft auf ein anderes Transportmittel wechseln,
muss beim Quartiermeister eine Abmeldung erfolgen.
muss beim Quartiermeister eine Abmeldung erfolgen.
13.
Etwaige begrenzte Freizeitaktivitäten wie Fischen oder Schnitzen sind in den zugewiesenen Zonen erlaubt.
14.
Jeglicher Diebstahl wird mit empfindlichen Strafen bedacht, die vom Sprecher der jeweiligen Gemeinschaft festgelegt werden.
15.
Um etwaige Geruchsbelästigungen zu vermeiden, ist jeder selbst für die Entsorgung seiner Hinterlassenschaften verantwortlich.