[Stadt-Ansilon] Gesetze und Verkündungen der Stadt Ansilon

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Livius Quintus
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[Stadt-Ansilon] Gesetze und Verkündungen der Stadt Ansilon

Beitrag von Livius Quintus »

Im ganzen Reich wird folgendes proklamiert und ausgehangen:

Gesetze des magokratischen Reiches
Zur Gründung des Magokratenreiches am 2. Tage des 11. Mondes des 22. Jahres n. BdW. ergehen hiermit folgende Gesetze:

Artikel 1
Reichsstrukturen

Im magokratischen Reich wird die oberste Instanz von einem hohen Rat aus Magiern dargestellt. Die Funktion des Rates beinhaltet die Beschließung oder Veränderung von Gesetzen, die Vergabe von öffentlichen Ämtern, das Pflegen von diplomatischen Beziehungen und die Entscheidungsfindung zu völkischen Angelegenheiten.

Hierarchie.png



Artikel 2
Reichsdomänen

Das magokratische Reich definiert sich derweil durch drei verschiedene Domänen.
Als Juwel und Hauptstadt des Reiches fungiert die Stadt Ansilon. Darüber hinaus erstreckt sich ein weiteres Reichsgebiet über das Gebiet der Ödlande, welches südlich der Wüste hinter den Bergketten zu finden ist. Die dritte Domäne erstreckt sich über die Magieakademie, wobei zu nennen ist, dass die große Schule und das nähere Umland selbiger, ganz eigenen und unantastbaren Gesetzen der Neutralität unterliegen.

Magokratenreich_2022.png



Artikel 3
Sprache und Sitten

In Ehrung an die altvorderen Magokraten und ihrem hinterlassenem Erbe wird die alte Sprache „Alwanidulan“ zur offiziellen Reichssprache erklärt. Ein jeder Bürger des Reiches ist dazu angehalten sie binnen des 1. Jahres nach der Eintragung auf dem Stadtstein zu erlernen. Um ein öffentliches Amt zu bekleiden ist es Voraussetzung, in dieser Sprache verhandlungssicher zu sein.

Ebenso ist es Sitte im Reich, dahingeschiedene Magier durch das Fermalsationsverfahren zu ehren und so ihre Körper für den Übergang in die ewige Ruhe aufzubereiten.

Nebst den allgemein gültigen Festtagen wird der 2. Tag des 11. Mondes, 22 n. BdW. zum Feiertag erklärt. Ein jedes Jahr aufs Neue, soll der Neugründung des Reiches durch ein großes Fest gedacht werden.



Artikel 4
Allgemein gültige Richtlinien

Streitigkeiten, Unrechtmäßigkeiten oder gar Artikelverletzungen innerhalb des Bürgertums können den zivilen oder militärischen Amtsträgern vorgetragen werden. Sollte die Beurteilung unklar sein, tragen sie die Angelegenheit an die entsprechend höhere Stelle weiter. Entscheidungen bei Klagen werden durch den eingesetzten Richter entschieden, welcher auch das entsprechende Strafmaß festsetzen wird.

§1 Den Aufforderungen der Reichs-Miliz ist unbedingt Gehorsam zu leisten. Nebst den Mitgliedern des hohen Rates haben sie alleinig innerhalb des gesamten Reiches geltende Weisungsbefugnis und stehen auch den zivilen Amtsträgern vor.

§2 Das Vermummen in der Hauptstadt Ansilon ist jedem Besucher und Bürger ausdrücklich verboten. Für medizinische Fälle lässt sich eine Ausnahme beim hohen Rat beantragen.

§3 Diebstahl ist verboten. Die Strafe dafür wird üblicherweise vom hohen Rat oder dem eingesetzten Richter festgelegt. Bei wiederholtem Diebstahl droht ein Stadtverbot.

§4 Gewalt, versuchter Mord oder vorsätzliche Tötung sind verboten und werden mit schweren Strafen geahndet. Je nach Härte des Falls drohen Goldstrafen, Kerkeraufenthalt oder die Execution, welche vom Hauptmann der Miliz oder seinen Offizieren durchgeführt wird.

§5 Auf dem Marktplatz befindliche Handelsstände sind aktuell zu halten. Keinem Händler ist Schaden zuzufügen.

§6 Bürgern des Reiches ist es erlaubt Waffen am Leibe zu führen und diese zum eigenen Schutz oder zur Unterstützung der Miliz einzusetzen. Gästen wird dieses Recht verwehrt.



Artikel 5
Freies Recht des magischen Studiums

Dieser Artikel räumt einem Magier des Reiches das uneingeschränkte Recht ein, seinen Studien und Lehren nachzugehen, ganz gleich ob er sich dem Arkanen, dem Illusions – und Beschwörertum, dem Druidentum, der Nekromantie oder der Elementarmagie widmet. Außer der Norm, der allgemeinen Sicherheit zu entsprechen, hat er sich keinerlei Einschränkung zu verpflichten.

Rituale oder praktische Experimente können auf dem eigenen Grundstück, dafür vorgesehenen Ritusplätzen, oder unter Aufsicht in der Magieakademie abgehalten werden.

Ebenso soll dieser Artikel beschreiben, dass es verboten ist, die hohen Magier der Reisemagierzunft respektlos zu behandeln. Sie sind respektvoll zu grüßen und nach der Gewährung eines Portals hat man sich, nebst der Pflicht, den Goldbetrag unaufgefordert zu entrichten, höflichst zu bedanken.



Artikel 6
Religionen und Götterverehrung

Einem Jeden ist die Entscheidung selbst überlassen, sich einem Glauben zuzuwenden, sofern dieser nicht konträr zur Magokratie steht. Und um den religiösen Frieden im Reich zu wahren, sollte kein Glaube verunglimpft werden, der die Magokratie anerkennt. Eine Verunglimpfung stellt beispielsweise das Aufwiegeln gegen Glaubensgemeinschaften oder Völker dar. Als Beispiele seien hier das Schänden der heiligen Tiere Lloths oder die Beschädigung der Reliquien des Namenlosen genannt.

Eingetragene Schutzbefohlene der Verbündeten Religionen:
  • Priester – und Wächterschaft des Namenlosen (Neuer Tempel in Ansilon – noch in Bauplanung)
  • Haus Filifar für die Spinnengöttin Lloth‘s (Spinnenbaumgärten Lloth‘s – noch in Bauplanung)
  • Orkstamm Tryl‘hi für Agrazh (Platz der Stärke – noch in Bauplanung)




Artikel 7
Feinde des Reiches

Ausgerufenen und klar deklarierten Reichsfeinden, wird das Recht entzogen, sich auf dem Boden des Reiches aufzuhalten. Tun sie es doch, ist ein jeder Bürger dazu angehalten, das Militär zu benachrichtigen oder nach eigenem Ermessen eine Vertreibung durch Bürgerwehr in die Wege zu leiten.

Aktuelle betroffene Vereinigungen:
Die königlichen Ritter (DkR) [Ausgehandelter Waffenstillstand bis Ende des hiesigen Jahres// Betreten des Reichsboden weiterhin verwehrt]
Ad Maiorem Dei Gloriam (Gloriam)
Kampfeinheit Solutio (KS)
Orden der Paladine
Bewahrer (B)
Konvent (K)


Auch wird den dazugehörigen Religionen das Recht auf Vertretung durch Predigten im gesamten Reiche entzogen.
Aktuell betroffene Religionen:
Glaube an den Herrn
Zuletzt geändert von Livius Quintus am 31 Mär 2021, 11:42, insgesamt 3-mal geändert.
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Livius Quintus
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Re: Gesetze und Verkündungen der Stadt Ansilon

Beitrag von Livius Quintus »

Offenbar wurden alle Aushänge durchgestrichen, mit dem Vermerk, dass der Stadtverbot nicht weiter zählt.
 
Der Stadtrat Ansilons gibt bekannt!

Aufgrund der aktuellen Geschehnisse wird bis auf weiteres jedem Dunkelelfen, jedweder Gesinnung, das Betreten der Stadt verboten!
Zuwiderhandlung gegen diesen Erlass wird als weiterer Angriff gegen die freie Stadt gewertet und entsprechend geahndet!

Sichtungen von Dunkelelfen innerhalb oder in der Nähe der Stadt sind unverzüglich an den Stadtrat oder die Miliz zu melden.

Im Namen des Stadtrates
Statthalter Livius Quintus
 
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Livius Quintus
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Re: Gesetze und Verkündungen der Stadt Ansilon

Beitrag von Livius Quintus »

Diverse Aushänge wurden ersetzt, mit dem Vermerk, dass diese Gesetze neu für Ansilon gelten.
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Yuna Talon
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Re: [Stadt-Ansilon] Gesetze und Verkündungen der Stadt Ansilon

Beitrag von Yuna Talon »

Überall in Ansilon an den bekannten Plätzen werden die alten Plakate abgenommen und neue mit geändertem Text aufgehangen.
 
Am 4. Tag des nächsten Monds findet im Theater der Stadt Ansilon zur 8. Stunde nach dem Mittagsläuten eine Stadtversammlung statt.

Eingeladen sind Bürger und Bewohner der Stadt.


Bisher geplante Themen


Die zerstörte Strassenverbindung zu Silberburg

Die Miliz der Stadt Ansilon

Festplanungen der Stadt
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Neues Hauptthema

Dämonentore auch in Ansilon

Seit drei Tagen öffnen sich nun nach Silberburg auch in Ansilon Dämonentore an verschiedenen Stellen der Stadt. Seid achtsam und umrundet sie großzügig , greift sie nicht an. Der Stadtrat ist informiert und kümmert sich .

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Yuna Talon
Stadtrat der Stadt Ansilon

OOC- Donnerstag. 4.3. um 20.00 Uhr
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Boran
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Re: [Stadt-Ansilon] Gesetze und Verkündungen der Stadt Ansilon

Beitrag von Boran »

*etwas erschöpft hängt der Hauptmann noch ein kleinen Zettel dazu, auch mit der Hoffnung, dass nach der vielen Ergeinissen, dieser Aushang auch wieder mehr ins Auge fällt*
Es findet bei der Versammlung noch ein Gedenkmoment für die Gefallen statt.

                                   gez. Hauptmann Schwarzdorn
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Yuna Talon
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Re: [Stadt-Ansilon] Gesetze und Verkündungen der Stadt Ansilon

Beitrag von Yuna Talon »

Nach dem sie das Zettelchen von Amadrya gelesen hatte, wurden noch überall in Ansilon Plakate verteilt
Streiter von Ansilon

Am morgigen Abend zur Achten Stunde nach dem Mittagsläuten werdet
ihr gebraucht, um das Dämonenportal an der Kapelle zu schliessen.

Es hat bereits viele Tote und Verletzte gekostet, bereiten wir  dem Spuk ein Ende.

Yuna Talon
Stadträtin Ansilon


ooc- 8.3.- 20. 00 Uhr Kapelle vor Ansilon

 
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Yuna Talon
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Re: [Stadt-Ansilon] Gesetze und Verkündungen der Stadt Ansilon

Beitrag von Yuna Talon »

Wieder werden in Ansilon Plakate ausgehängt, eins erreicht wohl  auch das Volk der Amazonen und mag auch in Winterberg oder in der Zwergenstadt zu sehen sein.
Nach Silberburg ergeht die Nachricht, das man gerüstet erscheinen wird .

 
 Am Abend des 4. Tag der Woche zur 8. Stunde nach dem Mittagsläuten werden viele Streiter gebraucht,
um das letzte verbliebene Portal vor dem Markttor endgültig zu schliessen und den Dämonen Einhalt zu gebieten.
Erscheint zahlreich und gut gerüstet.
Auf Ansilon und die Zukunft !

Yuna Talon
im Namen des Stadtrates zu Ansilon
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Boran
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Re: [Stadt-Ansilon] Gesetze und Verkündungen der Stadt Ansilon

Beitrag von Boran »

Ein Bär...ein Wolf...wohl Reittiere der anderen Völker, aber haben einen Wachmann angefallen, als dieser einfangen wollte?! 
Kopfschüttelnd um diese Nachricht setzt der Hauptmann den Aushang auf:
Betreff: Wölfe und Bären in Ansilon

Bären und Wölfe, ob als Haustier oder Reittier, ist es nicht gestattet allein lang in der Stadt zu lassen. Sind deren Besitzer nicht nahe bei diesen, wird die Miliz dafür sorgen, dass diese entweder schnell aufgesucht werden. Tritt der Fall nicht ein, ein guter Tierkundiger, der sich damit auskennt und vielleicht in den Stall bringen könnte. 

Ist aber all dies nicht bald möglich, sieht sich die Miliz gezwungen, das Tier zu töten.

Werden Bürger oder Gäste der Stadt von so einem Tier gar verletzt oder Schlimmeres, muss der Besitzer den Schaden und die Strafe auf sich nehmen, dieser wird dann mit Nachdruck auch dann gesucht. 

Dies gilt ab dem Tag diesem Aushanges!

gez, Hauptmann Schwarzdorn

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Livius Quintus
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Re: [Stadt-Ansilon] Gesetze und Verkündungen der Stadt Ansilon

Beitrag von Livius Quintus »

im Laufe des Tages werden neue Aushänge an den hoch frequentierten Stellen in der stadt angebracht.
Der Stadtrat Ansilons verkündet hiermit, dass das Stadtverbot für das Volk der Dunkelelfen bis auf weiteres aufgehoben wurde.

Ab dem heutigen Tage ist es ihnen wieder gestattet, die Stadt zu betreten und Handel zu betreiben. Sie sind wie auch andere Gäste der Stadt zu behandeln. Provokationen oder feindliche Handlungen dem Volk gegenüber sind innerhalb der Stadtmauern nicht gestattet, selbiges gilt selbstredend für die Dunkelelfen.

Im Namen des Stadtrates
Livius Quintus

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Boran
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Re: [Stadt-Ansilon] Gesetze und Verkündungen der Stadt Ansilon

Beitrag von Boran »

An der Bank, Rahaus und allen Toren Ansilon´s bringen junge Wachleute Aushänge an.
Bürger und Gäste dieser Stadt,

ab sofort wird jedes grüne Monster, ob wandelndes Gebüsch, lebedinge Äste oder sonst was, was mit Blätter und Blumen sich bewegt und keinen falls ein Mensch ist, sofort der Miliz gemeldet!

Auch ist es gestattet solche grüne Plage zu bekämpfen. Es danach zu zerhacken und sicher zu verbrennen, ohne das ein Gebäude in Flammen aufgeht, sei zu empfehlen.

gez. Hauptmann Schwarzdorn
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