[Stadt-Ansilon] Gesetze und Verkündungen der Stadt Ansilon
Verfasst: 29 Jul 2019, 14:40
Im ganzen Reich wird folgendes proklamiert und ausgehangen:
Gesetze des magokratischen ReichesZur Gründung des Magokratenreiches am 2. Tage des 11. Mondes des 22. Jahres n. BdW. ergehen hiermit folgende Gesetze:
Artikel 1
Reichsstrukturen
Im magokratischen Reich wird die oberste Instanz von einem hohen Rat aus Magiern dargestellt. Die Funktion des Rates beinhaltet die Beschließung oder Veränderung von Gesetzen, die Vergabe von öffentlichen Ämtern, das Pflegen von diplomatischen Beziehungen und die Entscheidungsfindung zu völkischen Angelegenheiten.
Artikel 2
Reichsdomänen
Das magokratische Reich definiert sich derweil durch drei verschiedene Domänen.
Als Juwel und Hauptstadt des Reiches fungiert die Stadt Ansilon. Darüber hinaus erstreckt sich ein weiteres Reichsgebiet über das Gebiet der Ödlande, welches südlich der Wüste hinter den Bergketten zu finden ist. Die dritte Domäne erstreckt sich über die Magieakademie, wobei zu nennen ist, dass die große Schule und das nähere Umland selbiger, ganz eigenen und unantastbaren Gesetzen der Neutralität unterliegen.
Artikel 3
Sprache und Sitten
In Ehrung an die altvorderen Magokraten und ihrem hinterlassenem Erbe wird die alte Sprache „Alwanidulan“ zur offiziellen Reichssprache erklärt. Ein jeder Bürger des Reiches ist dazu angehalten sie binnen des 1. Jahres nach der Eintragung auf dem Stadtstein zu erlernen. Um ein öffentliches Amt zu bekleiden ist es Voraussetzung, in dieser Sprache verhandlungssicher zu sein.
Ebenso ist es Sitte im Reich, dahingeschiedene Magier durch das Fermalsationsverfahren zu ehren und so ihre Körper für den Übergang in die ewige Ruhe aufzubereiten.
Nebst den allgemein gültigen Festtagen wird der 2. Tag des 11. Mondes, 22 n. BdW. zum Feiertag erklärt. Ein jedes Jahr aufs Neue, soll der Neugründung des Reiches durch ein großes Fest gedacht werden.
Artikel 4
Allgemein gültige Richtlinien
Streitigkeiten, Unrechtmäßigkeiten oder gar Artikelverletzungen innerhalb des Bürgertums können den zivilen oder militärischen Amtsträgern vorgetragen werden. Sollte die Beurteilung unklar sein, tragen sie die Angelegenheit an die entsprechend höhere Stelle weiter. Entscheidungen bei Klagen werden durch den eingesetzten Richter entschieden, welcher auch das entsprechende Strafmaß festsetzen wird.
§1 Den Aufforderungen der Reichs-Miliz ist unbedingt Gehorsam zu leisten. Nebst den Mitgliedern des hohen Rates haben sie alleinig innerhalb des gesamten Reiches geltende Weisungsbefugnis und stehen auch den zivilen Amtsträgern vor.
§2 Das Vermummen in der Hauptstadt Ansilon ist jedem Besucher und Bürger ausdrücklich verboten. Für medizinische Fälle lässt sich eine Ausnahme beim hohen Rat beantragen.
§3 Diebstahl ist verboten. Die Strafe dafür wird üblicherweise vom hohen Rat oder dem eingesetzten Richter festgelegt. Bei wiederholtem Diebstahl droht ein Stadtverbot.
§4 Gewalt, versuchter Mord oder vorsätzliche Tötung sind verboten und werden mit schweren Strafen geahndet. Je nach Härte des Falls drohen Goldstrafen, Kerkeraufenthalt oder die Execution, welche vom Hauptmann der Miliz oder seinen Offizieren durchgeführt wird.
§5 Auf dem Marktplatz befindliche Handelsstände sind aktuell zu halten. Keinem Händler ist Schaden zuzufügen.
§6 Bürgern des Reiches ist es erlaubt Waffen am Leibe zu führen und diese zum eigenen Schutz oder zur Unterstützung der Miliz einzusetzen. Gästen wird dieses Recht verwehrt.
Artikel 5
Freies Recht des magischen Studiums
Dieser Artikel räumt einem Magier des Reiches das uneingeschränkte Recht ein, seinen Studien und Lehren nachzugehen, ganz gleich ob er sich dem Arkanen, dem Illusions – und Beschwörertum, dem Druidentum, der Nekromantie oder der Elementarmagie widmet. Außer der Norm, der allgemeinen Sicherheit zu entsprechen, hat er sich keinerlei Einschränkung zu verpflichten.
Rituale oder praktische Experimente können auf dem eigenen Grundstück, dafür vorgesehenen Ritusplätzen, oder unter Aufsicht in der Magieakademie abgehalten werden.
Ebenso soll dieser Artikel beschreiben, dass es verboten ist, die hohen Magier der Reisemagierzunft respektlos zu behandeln. Sie sind respektvoll zu grüßen und nach der Gewährung eines Portals hat man sich, nebst der Pflicht, den Goldbetrag unaufgefordert zu entrichten, höflichst zu bedanken.
Artikel 6
Religionen und Götterverehrung
Einem Jeden ist die Entscheidung selbst überlassen, sich einem Glauben zuzuwenden, sofern dieser nicht konträr zur Magokratie steht. Und um den religiösen Frieden im Reich zu wahren, sollte kein Glaube verunglimpft werden, der die Magokratie anerkennt. Eine Verunglimpfung stellt beispielsweise das Aufwiegeln gegen Glaubensgemeinschaften oder Völker dar. Als Beispiele seien hier das Schänden der heiligen Tiere Lloths oder die Beschädigung der Reliquien des Namenlosen genannt.
Eingetragene Schutzbefohlene der Verbündeten Religionen:
- Priester – und Wächterschaft des Namenlosen (Neuer Tempel in Ansilon – noch in Bauplanung)
- Haus Filifar für die Spinnengöttin Lloth‘s (Spinnenbaumgärten Lloth‘s – noch in Bauplanung)
- Orkstamm Tryl‘hi für Agrazh (Platz der Stärke – noch in Bauplanung)
Artikel 7
Feinde des Reiches
Ausgerufenen und klar deklarierten Reichsfeinden, wird das Recht entzogen, sich auf dem Boden des Reiches aufzuhalten. Tun sie es doch, ist ein jeder Bürger dazu angehalten, das Militär zu benachrichtigen oder nach eigenem Ermessen eine Vertreibung durch Bürgerwehr in die Wege zu leiten.
Aktuelle betroffene Vereinigungen:
Die königlichen Ritter (DkR) [Ausgehandelter Waffenstillstand bis Ende des hiesigen Jahres// Betreten des Reichsboden weiterhin verwehrt]
Ad Maiorem Dei Gloriam (Gloriam)
Kampfeinheit Solutio (KS)
Orden der Paladine
Bewahrer (B)
Konvent (K)
Auch wird den dazugehörigen Religionen das Recht auf Vertretung durch Predigten im gesamten Reiche entzogen.
Aktuell betroffene Religionen:
Glaube an den Herrn