[Stadt Silberburg, Umland und Vasallentum Winterberg] Aushänge und Bekanntmachungen

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Dirion
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Re: [Stadt Silberburg, Umland und Vasallentum Winterberg] Aushänge und Bekanntmachungen

Beitrag von Dirion »

*In Winterberg werden an den üblichen Stellen neue Bekanntmachungen aufgehängt.*



Ernennung der neuen Verwalterin Winterbergs

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Durch die Wahl des Volkes gewünscht und vom Vasallen ins Amt eingesetzt,
ist fortan die Dame Nyssa Lamont die neue Verwalterin Winterbergs und bekommt einen Sitzt in der Ratskammer.

Ihr wird es obliegen Recht zu sprechen, sich der Belange der Bürgerschaft anzunehmen und dem Vasallen zu beraten und nach besten Kräften zu unterstützen.

Da es ein beinhae ebenso großen Wunsch gab, wird die Dame Arkena Klingentanz neue stellvertretende Verwalterin Winterbergs.
Auch sie wird einen Platz im Stadtrat erhalten, sobald sie ihren Amtseid abgelegt hat.

Bei sollen künftig Hand in Hand zusammen arbeiten zum Wohle Winterbergs.
Wir wünschen ihnen beiden ein geschicktes Händchen und einen langen Atem.



Wir bedanken uns hiermit dem ehemaligen Verwalter Knut Grosmet und seiner Stellvertreterin Yeva Morgue,
für die getreuen Dienste an Winterberg, welche sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt hatten.
Beiden wird in Anerkennung ihrer Pflichterfüllung die Ehrenbürgerschaft Winterbergs zugesprochen.



Für das Wohl des Volkes, die Freiheit des Volkes, Schutz des Volkes und Frieden!

 

*schwungvoll unterschrieben *
 Dirion Thin Elin
 
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Dirion
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Re: [Stadt Silberburg, Umland und Vasallentum Winterberg] Aushänge und Bekanntmachungen

Beitrag von Dirion »

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 Registratur der Bergleute
  

  
 Mit einstimmigen Beschluß der Stadtratssitzung Winterbergs vom achten Tage des dritten Mondes, hat jedwede Person, welche die Minen Winterbergs nutzen möchte, sich bis zum 31 Tag des dritten Mondes bei der Stadtverwaltung Winterbergs registrieren zu lassen. Bereits gemeldete Bürger Winterbergs, sind von dieser Regelung ausgeschlossen und haben weiterhin freies Schürfrecht.
  
 Eine Beschränkung der Regristrierung, die auf Herkunft anständiger Arbeiter abzielt, wird es nicht geben.
  
 Sollte jemand von der Miliz aufgegriffen werden, der oder die noch nicht registriert ist, kann dies bei der Milz gegen eine Arbeitsgebühr von 5.000 Goldmünzen nachgeholt werden. So man dies nicht möchte, ist die Arbeit einzustellen und die gesammelten Bodenschätze sind der Miliz auszuhändigen. Bei Zuwiderhandlung hat die Miliz den Befehl, entsprechend zu reagieren.
 Diese Regelung tritt ab den ersten Tag des nächsten Mondes in Kraft.


 
Für das Wohl des Volkes, die Freiheit des Volkes, Schutz des Volkes und Frieden!
 

*schwungvoll unterschrieben *
 Dirion Thin Elin
 
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Dirion
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Re: [Stadt Silberburg, Umland und Vasallentum Winterberg] Aushänge und Bekanntmachungen

Beitrag von Dirion »

 
*Ein weiteres mal werden in Winterberg neue Aushänge angebracht.*


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Ankündigung und Spendenaufruf!
Liebe Mitbürger, Bewohner und Gäste Winterbergs,
Seit längeren schon plant die Stadtführung eine kleine Heilerstube in Winterberg zu errichten, sowie einen kleinen Markt.
Dieses Vorhaben nimmt nun deutliche Konturen an, da in den letzten Monden erhebliche Fortschritte erreicht werden konnten.
Hierzu gilt mein besonderer Dank an die Stadträte Winterbergs und die ortsansässige Vereinigung der Söldner, ohne die dieses Vorhaben so nicht zustande kommen würde.

Um einen jeden zu ermöglichen, gleich ob Bürger, Bewohner, Freund oder Gast Winterbergs, sich ebenfalls an diesen Unterfangen beteiligen zu können, wird eine Spendentruhe in unserer Bank aufgestellt werden. Wer seinen Beutel beschriftet, oder einen Zettel mit seinen Namen in einen der Beutel hinterlegt, wird öffentlicher Dank ausgesprochen und der Name wird auf einen Dankesstein verewigt werden.
Ab einer Spendenhöhe von 50.000 Goldmünzen wird zudem die Ehrenbürgerschaft Winterbergs verliehen, mit allen Rechten und Vorzügen, so man kein erklärter Feind Winterbergs oder des Reiches ist.

Wenn wir zusammen halten, zusammen stehen und gemeinsam etwas anpacken, können wir alles schaffen. Gemeinsam für unsere Heimat, für das Wohl Winterbergs, seiner Bürger, Bewohner und Gäste.
 

 
Für das Wohl des Volkes, die Freiheit des Volkes, Schutz des Volkes und Frieden!
 

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Telas
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Re: [Stadt Silberburg, Umland und Vasallentum Winterberg] Aushänge und Bekanntmachungen

Beitrag von Telas »

*In Silberburg werden die vergilbte oder verschwundene Aushänge der Gesetzestexte erneutt aufgehangen:*
wappen.png

Gesetze des Königreiches Alirion Damotil I.

Missetaten gegen König und Reich:

§ 1 Hochverrat

1) Dieser liegt vor, wenn jemand durch Gewalt oder Verschwörung es zu unternehmen wagt, die Herrschaft des Königs, seiner Vasallen oder dem Bestand des Reiches zu beeinträchtigen oder die bestehende Ordnung zu ändern oder zu stürzen. 2) Das Strafmaß sei hoch anzusetzen.

§ 2 Aufruhre Stiftung

1) Dieses liegt vor, wenn jemand zum Zwecke der öffentlichen Unruhe aufwiegelt oder zum Verrate anstachelt. 2) Das Strafmaß sei zünftig anzusetzen.

§ 3 Widerstand gegen die Obrigkeit

1) Dieser liegt vor, wenn jemand gegen Akt oder Weisung öffentlicher Gewalt verstößt, oder deren Verrichtung in nicht unerheblichem Maße behindert. 2) Das Strafmaß sei mild anzusetzen.

§ 4 Schädigung des Reiches

1) Eine solche liegt vor, wenn durch Wort oder Tat das Ansehen des Reiches, die Unversehrtheit des Volkes, oder Reichseigentum in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigt oder zerstört. 2) Die Strafe sei zünftig anzusetzen.

§ 5 Verunglimpfung des Königs

1) Eine solche liegt vor, wenn durch Wort oder Tat Ruf oder Ehre des Königs, oder der königlichen Familie, in Mitleidenschaft gezogen wird. 2) Die Strafe sei zünftig anzusetzen.

Missetaten gegen Leib und Leben:

§ 6 Mord

1) Dieser liegt vor, wenn jemand durch ihm zurechenbares Handeln den Tod eines anderen herbeiführt. 2) Die Strafe kann gemildert werden, wenn die Tötung aus Unachtsamkeit, oder im Zustand geistiger Verwirrtheit erfolgte. 3) Die Strafe sei hoch anzusetzen.

§ 7 Malträtierung des Leibes

1) Diese liegt vor, wenn jemand vorsätzlich dem Körper oder der Gesundheit eines anderen Schaden zufügt. 2) Die Strafe sei zünftig anzusetzen.

§ 8 Freiheitsberaubung

1) Eine solche liegt vor, wenn jemand einen anderen absichtlich einsperrt, oder seiner körperlichen Fortbewegungsfreiheit beraubt. 2) Die Strafe sei zünftig anzusetzen.

§ 9 Entführung

1) Diese liegt vor, wenn jemand sein Opfer gegen dessen Willen verschleppt. 2) Die Strafe sei zünftig anzusetzen.

Missetaten gegen fremdes Hab und Gut:

§ 10 Diebstahl

1) Dieser liegt vor, wenn jemand eines anderen Gut oder Eigentum fort nimmt, um es für sich zu verwenden, zu behalten oder weiter zu verkaufen. 2) Die Strafe sei mild anzusetzen.

§ 11 Raub

1) Dieser liegt vor, wenn jemand Diebstahl begeht und dabei den Geschädigten mit Gewalt an Leib oder Leben malträtiert oder solches androht. 2) Die Strafe sei zünftig anzusetzen.

§ 12 Beschädigung fremder Habe

1) Diese liegt vor, wenn jemand eine fremde Sache beschädigt oder zerstört. Selbiges gilt für Tiere. 2) Die Strafe sei mild anzusetzen

§ 13 Brandstiftung

1) Diese liegt vor, wenn jemand absichtlich Feuer legt um einen Brand zu entfachen der fremde Habe gefährdet oder beschädigt. 2) Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Brandherd innerhalb der Stadtmauern liegt, oder das leibliche Wohl anderer gefährdet wird. 3) Die Strafe sei im Regelfall zünftig, im besonders schweren Fall hoch anzusetzen.

Missetaten gegen Glauben:

§ 14 Verunglimpfung des Glaubens

1) Diese liegt vor, wenn jemand einen religiösen Glauben beleidigt, schlecht redet oder verleumdet. 2) Abgesehen davon sind der Glaube an den Namenlosen sowie der Lloth-Kult. 3) Die Strafe sei mild anzusetzen.

§ 15 Ketzerei

1) Diese liegt vor, wenn jemand seinen Glauben in unsittlicher Art und Weise öffentlich ausübt oder propagiert. 2) Bei den Gläubigen des Namenlosen und dem Lloth-Kult genügt die bloße Kundtuung des Glaubens. 3) Die Strafe sei zünftig anzusetzen.

Missetaten gegen Sitte und Betragen:

§ 16 Betrug

1) Dieser liegt vor, wenn jemand mittels mutwilliger Täuschung einen Vermögensvorteil bezweckt. 2) Die Strafe sei mild anzusetzen.

§ 17 Bestechung

1) Diese liegt vor, wenn jemand einem anderen Geld, Güter oder sonstige Vorteile feilbietet, damit jener ihm eine nicht gebotene oder widerrechtliche Amtshandlung vornimmt. 2) Die Strafe sei zünftig anzusetzen.

§ 18 Erpressung

1) Diese liegt vor, wenn jemand einem anderen zu einer widerrechtlichen Tat zu zwingen sucht, indem er ihm ein empfindliches Übel androht. 2) Die Strafe sei zünftig anzusetzen.

§ 19 Widerrechtlicher Beischlaf

1) Dieser liegt vor, wenn jemand gegen den Willen des anderen, oder in ehebrecherischer Art den Beischlaf vollzieht. 2) Die Strafe sei zünftig anzusetzen.

§ 20 Belästigung

1) Diese liegt vor, wenn jemand einen anderen unsittlich berührt oder unsittlich nachstellt. 2) Die Strafe sei mild anzusetzen.

§ 21 Fälscherei

1) Diese liegt vor, wenn jemand Urkunden, Stammbäume, Siegel, Karten, Bücher, Münzen unbefugt nachahmt oder neu erstellt, oder in Maß und Zweck, Zahl oder Gewicht verändert. 2) Die Strafe sei zünftig anzusetzen.

§ 22 Giftmischerei

1) Diese liegt vor, wenn jemand mit starkem oder tödlichem Gift, gleich welcher Art und Form, Handel treibt. 2) Die Strafe sei mild anzusetzen.

§ 23 Schadhafte Wirkung von Magie oder Gebeten

1) Diese liegt vor, wenn jemand absichtlich Magie, Hexerei, Zauberkunst, oder Gebete nutzt, um eine andere Missetat zu begehen, zu erleichtern oder zu verschleiern. 2) Die Strafe des Grunddeliktes sei zu erhöhen.

§ 24 Sittenstrolcherei

1) Diese liegt vor, wenn jemand in der Öffentlichkeit ganz und gar nackig ist und sich nicht mit Kleidung bedeckt. 2) Die Strafe sei mild anzusetzen.

§ 25 Waffenmissbrauch

1) Diese liegt vor, wenn jemand absichtlich seine Waffe zum Zwecke einer Drohung in den Händen führt. 2) Die Strafe sei mild anzusetzen.

§ 26 Beleidigung

1) Diese liegt vor, wenn jemand einen Mensch von Ehre durch Lüge oder Verleumdung in seiner Würde verletzt. 2) Die Strafe sei mild anzusetzen.

§ 27 Vermummung

1) Diese liegt vor, wenn jemand öffentlich seine Identität durch Kleidung, Masken, oder sonstige Gegenstände oder Magie verbirgt. 2) Die Strafe sei mild anzusetzen.

§ 28 Wilderei

1) Diese liegt vor, wenn jemand zum Spaße und nicht nur um sich und seine Familie zu ernähren in den Wäldern, auf den Wiesen, oder im Gewässer Tiere tötet oder fängt. 2) Die Strafe sei mild anzusetzen.

§ 29 Wildes Abstellen von Tieren

1) Dies liegt vor, wenn jemand eines seiner Tiere länger als nur einen Augenblick an einem dafür nicht vorgesehenen Platz innerhalb der Stadtmauern anbindet oder verweilen lässt. Selbiges gilt, wenn der dafür vorgesehene Platz bereits vollends besetzt ist. 2) Die Stadtwache sei von dieser Regelung nicht betroffen, sofern sie sich in Erfüllung ihrer Pflicht befindet. 3) Die Strafe sei mild anzusetzen. 4) Die Stadtwache sei außergerichtlich dazu berechtigt, ein moderates Strafgeld von maximal 1000 Goldmünzen zu erheben. Sofern der Täter keinen gerichtlichen Widerspruch einlegt, sei das Verfahren damit erledigt.

Strafen

Die Findung einer gerechten Strafe sei dem Richter vorbehalten. In Grad und Stärke ist er dabei an das Gesetz gebunden. Bei Handlungen im Affekt oder Zorn, unter Einfluss von Rauschmitteln, Zaubern oder Gebeten, in Situationen von höherer Gewalt oder in Notwehr, Nothilfe oder Notstand, kann das Strafmaß gemildert oder ganz von Strafe abgesehen werden. Der folgende Strafkatalog sei eine nicht abschließende Aufzählung möglicher Bestrafungen.

1. Milde Strafen:

* Geldstrafe * Prangermaske * Züchtigung mittels der Ziegenzunge

2. Zünftige Strafen:

* Käfigpranger * Entziehung von Titeln und Ämtern * Brandmarkung * Schlitz ins rechte Ohr

3. Hohe Strafen:

* Körperliche Züchtigung * Haftstrafe * Todesstrafe
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Dirion
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Re: [Stadt Silberburg, Umland und Vasallentum Winterberg] Aushänge und Bekanntmachungen

Beitrag von Dirion »

 *Ein weiteres mal werden in Winterberg neue Aushänge angebracht.*

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 Ankündigung und Spendenaufruf!

 Liebe Mitbürger, Bewohner und Gäste Winterbergs,Seit längeren schon plant die Stadtführung eine kleine Heilerstube in Winterberg zu errichten, sowie einen kleinen Markt.
Dieses Vorhaben nimmt nun deutliche Konturen an, da in den letzten Monden erhebliche Fortschritte erreicht werden konnten.
Hierzu gilt mein besonderer Dank an die Stadträte Winterbergs und die ortsansässige Vereinigung der Söldner, ohne die dieses Vorhaben so nicht zustande kommen würde.

Um einen jeden zu ermöglichen, gleich ob Bürger, Bewohner, Freund oder Gast Winterbergs, sich ebenfalls an diesen Unterfangen beteiligen zu können, wurde eine Spendentruhe in unserer Bank aufgestellt. Wer seinen Beutel beschriftet, oder einen Zettel mit seinen Namen in einen der Beutel hinterlegt, wird öffentlicher Dank ausgesprochen und der Name wird auf einen Dankesstein verewigt werden.
Ab einer Spendenhöhe von 50.000 Goldmünzen wird zudem die Ehrenbürgerschaft Winterbergs verliehen, mit allen Rechten und Vorzügen, so man kein erklärter Feind Winterbergs oder des Reiches ist.

Wenn wir zusammen halten, zusammen stehen und gemeinsam etwas anpacken, können wir alles schaffen. Gemeinsam für unsere Heimat, für das Wohl Winterbergs, seiner Bürger, Bewohner und Gäste. 
 Für das Wohl des Volkes, die Freiheit des Volkes, Schutz des Volkes und Frieden!
 

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Fynn Lughaidh
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Die Winterberger Miliz sucht neue Mitstreiter

Beitrag von Fynn Lughaidh »

 
An den häufig besuchten Orten der Stadt Winterberg werden durch Angehörige der Miliz neue Aushänge angebracht, auch in Silberburg werden einige Exemplare durch einen Boten in der Bank hinterlegt. Eine Abschrift wird dem Vasallen von Winterberg direkt überbracht.
 
Wappen Miliz WB.png


+++ NEUE MITSTREITER GESUCHT +++


Ehrenwerte Bürger Winterbergs, seit Anbeginn unserer Stadtgeschichte ist es unsere Aufgabe die Mauern Winterbergs zu sichern und allen Bewohnern, Arbeitern und Verbündeten Schutz zu bieten. 
Zu diesem Zweck suchen wir neue Mitstreiter für unsere Reihen die gewillt sind das Grün anzulegen und sich für die Sicherheit unserer Heimat einzusetzen. 


Ein jeder Bürger und Unterstützer der Stadt, gleich ob Mann oder Frau, der die Gesetze der Krone anerkennt ist uns willkommen. Dabei spielt es keine Rolle ob ihr Kämpfer, Schütze, Zauberkundiger oder Handwerker seid. Für jeden gibt es eine passende Aufgabe.

Euch erwarten Kameradschaft, Rückhalt und Unterstützung für eure persönliche Entwicklung.

Ein jeder Rekrut wird von uns mit einer Grundausrüstung an Kleidung, Rüstung und Bewaffnung ausgestattet, sofern er keine eigene Ausrüstung besitzt. Ebenso wird sich um eure Verpflegung gekümmert.
Darüber hinaus erhält ein jeder Mitstreiter ein eigenes Reitpferd und auf Wunsch einen ausgebildeten Wolfshund als Gefährten.

So Ihr zu uns stoßen wollt meldet euch entweder direkt beim Hauptmann der Miliz, Fynn Lughaidh, oder beim Vasallen von Winterberg, Dirion Thin Elin.

Für Winterberg!



*schnell unterzeichnet*

Fynn Lughaidh

Hauptmann der Miliz zu Winterberg
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Aleos
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Re: [Stadt Silberburg, Umland und Vasallentum Winterberg] Aushänge und Bekanntmachungen

Beitrag von Aleos »

Im Laufe des Tages verteilen Botentreiter mit dem Wappen der Ritterschaft neue Aushänge in Silberburg, Winterberg und an die Verbündeten Gruppen, Völker und Freunde.
 
 
 
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Geschätzte Bürger Silberburgs,

hiermit sei verkündet, dass dunkle Zeiten nahen. Der finstere Glauben an den Namenlosen hat seinen ältesten Buhlen und seine 4 Diener aus dem Schatten des Vergessens gezehrt. Wir als Volk des Lichten Reiches müssen nun zusammen rücken und für unsere Sicherheit sorgen in Anbetracht dieser Bedrohung.
Zum Schutze Silberburgs werden daher folgende Dinge erlassen:
  1. Im Evakuierungsfall ist der Sammelpunkt am Brunnen gegenüber der Bank
  2. Im Gefahrfall (z.B. Herannahen eines Heeres) ist Schutz innerhalb der Stadtmauer zu suchen
  3. Ordenmitgliedern der DkR ist auf Weisung unmittelbar Folge zu leisten
  4. Fremden gegenüber ist zu Misstrauen, nach Namen und Begehr zu fragen, sofern verdächtiges Handeln passiert
  5. Verdächtige Personen und verdächtige Handlungen seien sofort zu melden (Brief an DkR, oder mündl. Bericht zu Wachmann)
  6. Personen, die besonderen Schutzes Bedürfen seien immer in Begleitung, auch innerhalb der Stadtmauern
  7. Jeder Hausbewohner Silberburgs hat dafür Sorge zu tragen, eine gefüllte Wassertonne vor das Haus zu stellen
Folgende Dinge wurden veranlasst/ werden veranlasst zum Schutze Silberburgs:
  • Verstärkung der Kontrollen an den Stadttoren
  • Die Tore werden geschlossen, sind aber passierbar
  • Verstärkung der Kontrollen und Wachen am Reisemagus
  • Erhöhung der Wachdienste auf der Stadtmauer, Wachmanschaft an Toren und Reisemagus
  • Aufstellen von Geschützen
  • Information der lichten Gemeinschafen, Einbindung dieser in den Wachdienst
  • Kriegsbereitschaft herstellen
 

Im Namen der Menschenkrone für Silberburg
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Zuletzt geändert von Aleos am 06 Jun 2023, 15:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Aleos
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Re: [Stadt Silberburg, Umland und Vasallentum Winterberg] Aushänge und Bekanntmachungen

Beitrag von Aleos »

An den häufig besuchten Orten der Stadt Silberburg werden durch Angehörige der Wachmannschaft Silberburgs Anhänge angebracht, auch in Winterberg werden einige Exemplare durch einen Boten in der Bank hinterlegt. Eine Abschrift wird im kleinen Kronratszimmer hinterlegt
 
 
 
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NEUE REKRUTEN GESUCHT

Ehrenwerte Bürger Silberburgs und des Silberburger Umlandes, seit Anbeginn unserer Stadtgeschichte ist es unsere Aufgabe die Mauern Silberburgs gegen jeglichen Feind zu sichern und allen Bewohnern, Händlern und Verbündeten Schutz zu bieten. 

Zu diesem Zweck suchen wir neue Mitstreiter für unsere Reihen die gewillt sind die Ordensfarben anzulegen und sich für die Sicherheit unserer Heimat einzusetzen wollen.


Ein jeder Bürger und Unterstützer der Stadt, gleich ob Mann oder Frau, der die Gesetze der Krone anerkennt ist uns willkommen. Dabei spielt es keine Rolle ob ihr Kämpfer, Schütze, Magier oder Handwerker seid. Für jeden gibt es viele passende Aufgaben und Unterstützung dazu.

Euch erwarten Kameradschaft, Rückhalt und Unterstützung für eure persönliche Entwicklung.

Ein jeder Rekrut wird von uns mit einer Grundausrüstung an Kleidung, Rüstung und Bewaffnung ausgestattet, sofern er keine eigene Ausrüstung besitzt. Ebenso wird sich um eure Verpflegung gekümmert.
Darüber hinaus erhält ein jeder Mitstreiter ein eigenes Reitpferd und auf Wunsch ein ausgebildetes Wehrtier als Gefährten.

So Ihr zu uns stoßen wollt meldet euch entweder direkt bei Knappe Aleos, oder bei jedem anderen Mitglied der königlichen Ritter!


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Re: [Stadt Silberburg, Umland und Vasallentum Winterberg] Aushänge und Bekanntmachungen

Beitrag von Aleos »

Im Laufe des Tages verteilen Botentreiter mit dem Wappen der Ritterschaft neue Aushänge in Silberburg.
 
 
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Geschätzte Bürger Silberburgs,

hiermit sei verkündet, dass sich die Stadt von nun an im dauerhaften Alarmzustand befindet und die besagten dunklen Zeiten schneller nahten, als wir dachten.
Nach Vorkommnissen in Nordhain (Tötung von drei Bürgern durch dämonische Wesen, Angriff der Namenlosen auf den Handwerkerbund, Beschluss Evakuierung Nordhains), Angriff auf die Burg der königlichen Ritter mit ebenfalls bedauernswerten Verlusten, sei nun verlautet, dass die 66. Legion der Dämonen und Ihre Bundgenossen jederzeit Angriffe leisten können. Finstere Schleimwesen tauchen auf und greifen wahllos Ziele an (vergleich hier auch die Aushänge in Ansilon). Die angeordneten Maßnahmen sind unverzüglich Folge zu leisten (siehe letzter Aushang). Unterstützung, Aufrüstung und dergleichen erfolgen. Die Wachdienste wurden erhöht, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

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Re: [Stadt Silberburg, Umland und Vasallentum Winterberg] Aushänge und Bekanntmachungen

Beitrag von Dirion »

*Neue Aushänge werden in Winterberg angebracht.*

 
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Neuwahlen des Verwaltungsposten
 
 
 
 
 
Aufgrund der Rücktritte von der Verwalterin Nyssa Lamont und der stellvertretenden Verwalterin Arkene Klingentanz aus dem Ortsrat, werden neue Wahlen abgehalten. Den genauen Zeitpunkt wird das Ratsmitglied Meister Bemgrim noch bekannt geben, welcher zusammen mit dem Ratsmitglied Fynn Lughaidh die Wahl ausrichten und leiten wird. Für das Amt des Verwalters kommen nur eingetragene Bürger Winterbergs in Frage, welche sich bis zur Bekanntgabe dieses Schreibens auf dem Stadtstein befinden und auch nur solche sind berechtigt eine Stimme abzugeben.

Für das Wohl des Volkes, die Freiheit des Volkes, Schutz des Volkes und Frieden!
 
 
 
*schwungvoll unterschrieben*
 
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Vasall Winterbergs
 
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 *Darunter prangt eine Liste der Wahlberechtigten*
  
Bürger Winterbergs:
 
 
  1. Aurion Ashera
  2. Hans Tenner
  3. Nagron Vadokir
  4. Ludwig Felsenschneider
  5. Knut Grosmet
  6. Markus Valyr
  7. Aissa von Thar
  8. Severin Donnertal
  9. Willem Adelaar
  10. Toni Sandstaub
  11. Parin Graublatt
  12. Joron Norvic
  13. Dirion Thin Elin
  14. Akali de`Arthe
  15. Apina Perii
  16. Roan Archeron
  17. Xapoa
  18. Raschtor Oddmar
  19. Sirana de Ark
  20. Fynn Lughaidh
  21. Arkena Klingentanz
  22. Brom Grimwulf
  23. Hans Breitfuss
  24. Yeva
  25. Agilhard
  26. Tonja Rhydian
  27. Vladimir Demeri
  28. Sirius Adaliz
  29. Gereon
  30. Nyssa Lamont
  31. Dulgat Boromix
  32. Askoran de`Arthe
  33. Capashen
  34. Ailheen
  35. Quonian
  36. Jasasafer ign Sheijk
  37. Liala de`Arthe
  38. Thal´reon
  39. Drakana
  40. Morrigan
  41. Godefridus
  42. Acrux Tynaes
 
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