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Grundsätze - Nebelhafen

Verfasst: 21 Apr 2026, 21:36
von Pandor Vildaban
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8 Grundsätze
 
Zur Ordnung des städtischen Lebens und zur Wahrung der Neutralität verkünden die drei Stimmen Nebelhafens folgende Grundsätze
 
§1 – Von der Freiheit und Neutralität Nebelhafens
Nebelhafen ist eine freie, eigenständige Stadt und keinem Reich, keiner Krone, keinem Glauben und keinem Orden untertan. Nebelhafen bewahrt strikte Neutralität in äußeren Konflikten zwischen Reichen, Rassen, Glaubensrichtungen und Bündnissen.
Kein fremdes Banner soll auf den Mauern Nebelhafens wehen, kein fremdes Heer sich in ihren Gassen sammeln, kein Glaube und keine politische Macht sich über andere stellen.
Innerhalb der Stadtmauern ist das Ausfechten fremder Kriege untersagt; wer den Krieg in die Stadt trägt, stellt sich gegen ihr Recht.

 
§2 – Von den drei Stimmen
Die Interessen der Stadt und ihrer Bürger werden von einem Gremium aus drei Stimmen in gleichen Maßen vertreten, die ein diplomatisches Bindeglied nach außen hin darstellen:
•    Die Stimme des Inneren – wacht über die Sicherheit und das Wohlergehen der Bürger und hält eine tragende diplomatische Rolle der Stadt. 
•    Die Stimme der Gelehrten – wacht Wissen, Lehre, Schrift und auch über die diplomatischen Banden nach außen (Bezugnehmend auf Wissen & Magie).
•    Die Stimme der Zunft – wacht über Handel, Handwerk, Zünfte und den Fluss von Waren und Münze und schafft verlässliche Handelsbande zwischen verschiedenen Reichen und Völkern.  
•    Gemeinsam wachen die drei Stimmen über Gesetze und Ordnung und sprechen in Streitfällen und Vergehen in (öffentlichen/geschlossenen) Anhörung Recht.
Gemeinsam vertreten die drei Stimmen die Stadt nach innen und außen. In Fragen von besonderer Schwere sollen sie einander hören und beraten.
Kein Reich, keine fremde Macht soll das Recht haben, eine Stimme zu ernennen oder abzusetzen. Wie Stimmen berufen und bestätigt werden, entscheidet Nebelhafen nach eigenem Brauch.


 
§3 – Von den Bürgern, Gästen und Gesandten
Bürger Nebelhafens sind jene, die von den Stimmen oder ihren Beauftragten als solche anerkannt sind, auf dem Stadtstein stehen und die Gesetze der Stadt anerkennen. Gäste aus anderen Landen genießen Schutz, solange sie die Ordnung Nebelhafens achten. Gesandte und Boten fremder Reiche stehen ebenso unter dem Schutz der Stadt, unabhängig von Herkunft oder Glauben. Kein Bürger, kein Gesandter und kein Gast soll innerhalb Nebelhafens allein seines Blutes, seines Glaubens oder seiner Heimat wegen verfolgt werden. Offizielle Gesandte erheben ihre Stimme und Handeln für ein Reich, Volk, Glauben, oder Bündnisse. Gäste und Bürger erheben ihr Wort und ihr Handeln in Eigenverantwortung.

 
§4 – Vom Recht in den Mauern
Innerhalb der Mauern Nebelhafens gelten die Stadtgesetze, wie sie von den Stimmen in Zusammenarbeit mit den Bürgern der Stadt beschlossen und öffentlich kundgetan wurden.
Innerhalb der Stadt steht kein anderes Recht über den Gesetzen Nebelhafens.
Streitigkeiten zwischen Fremden sollen, wo möglich, durch gütliche Einigung oder Schiedsspruch beigelegt werden; wo dies fehlschlägt, spricht die Stadt Recht.
In Fällen schwerer Schuld können die Stimmen gemeinsam beschließen, einen Täter an sein Heimatreich auszuliefern oder in Nebelhafen selbst zu richten.

 
§5 – Von Handel, Wissen und Glauben
Nebelhafen soll ein Ort des Handels sein; Kaufleute aller Reiche mögen hier verkehren, solange sie Grundsätze und Gesetze achten.
Nebelhafen soll ein Ort des Wissens sein; Gelehrte, Magier und Forscher mögen hier beraten, lehren und lernen, solange sie die Sicherheit der Stadt nicht gefährden.
Nebelhafen soll ein Ort des maßvollen Glaubens sein; verschiedene Kulte und Religionen mögen hier nebeneinander bestehen, solange sie nicht zum Blutvergießen oder zur Zwangsbekehrung aufrufen. 
In all dem wahrt Nebelhafen Neutralität: Weder Handel noch Wissen noch Glaube sollen als Werkzeug fremder Herrschaft dienen.

 
§6 – Von der Verteidigung und dem Schwert
Nebelhafen unterhält eine eigene Stadtwache, die allein der Stadt verpflichtet ist.
Die Stadtwache dient dem Schutz der Bürger, Gäste und Gesandten sowie der Wahrung der Ordnung.
Fremden Heeren ist es untersagt, bewaffnet und geschlossen in die Stadt einzuziehen, es sei denn, die Stimmen gewähren ausdrücklich und zeitlich begrenzt Einlass.
In Zeiten großer Gefahr dürfen die Stimmen besondere Maßnahmen und Sondererlasse verkünden, um die Stadt zu schützen; diese sind öffentlich auszuhängen und gelten nur, solange die Gefahr besteht.

 
§7 – Von Verträgen und Siegeln
Verträge, Abkommen und Bündnisse, die von Nebelhafen mit fremden Mächten geschlossen werden, bedürfen der Zustimmung mindestens zweier Stimmen und des städtischen Siegels.
Kein Vertrag darf Nebelhafen faktisch zu einem Vasallen oder Werkzeug eines Reiches machen.
Nebelhafen kann sich als Schiedsrichter fremder Streitigkeiten anbieten; in diesem Falle mögen die Beteiligten das Urteil der Stadt achten.
Das Siegel Nebelhafens steht für Neutralität und Verlässlichkeit; wer es missbraucht, greift die Ehre der Stadt an.
 
§8 – Schlusswort
Diese Stadtrechtsrolle bildet das Fundament des Rechts in Nebelhafen.
Änderungen an diesen Grundsätzen bedürfen der Zustimmung aller drei Stimmen und sind öffentlich kundzutun.
Möge Nebelhafen im Herzen des Nordens stehen – nicht im Schatten einer Krone, eines Glaubens oder fremder Einflüsse, sondern im Licht von Recht, Maß und eigenem Willen.