Ein Schreiben an Bathor Darez

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Rowan
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Ein Schreiben an Bathor Darez

Beitrag von Rowan »


*Ein Brief mit den Worten "an Bathor Darez" liegt zu später Stunde auf dem Schreibtisch*
Werter Hauptmann Darez, 

mit diesem Schreiben übersende ich euch meine Ergängzungsvorschläge der Gesetze.
Die Unterpunkte habe ich so nummeriert, dass sie immer der nächste Punkt der letzten Nummerierung entspricht.

§4 Waffenrecht
5. Das Ziehen oder Führen einer Waffe im Beisein der Stadtwache ohne Bedrohung wird als Provokation dieser gewertet und mit [Strafe] geahndet.

§6 Getier
5. Wer Getier mutwillig verletzt oder quält, wird mit [Strafe] bestraft.

§10 Eigentum anderer
3. Wer das Eigentum der Krone oder des Ordens stiehlt, begeht Sakrileg und kann mit [Strafe] bestraft werden.

§12 Anbetung dunkler Götter
5. Wer wissentlich Anhänger solcher Kulte deckt oder ihnen Unterschlupf gewährt, wird mit denselben Strafen belegt.

§14  Ausübung von nekromantischer Magie
Das Behalten oder Nutzen von Leichenteilen, Knochen oder anderen Relikten zu magischen Zwecken ist verboten und wird als Zeichen nekromantischer Absicht gewertet.

§17 Befugnisse der Stadtwache
9. Eine Wache, die ihre Macht missbraucht oder Bürger ungerecht behandelt, kann selbst vor Gericht gestellt werden.


Hochachtungsvoll
Rowan de'Bora
Rekrut

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Bathor Darez
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Re: Ein Schreiben an Bathor Darez

Beitrag von Bathor Darez »

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Werter Rekrut deʼBora,
 
vielen Dank für Eure eingereichten Ergänzungsvorschläge zu den Gesetzen. Eure Aufmerksamkeit für Ordnung und Schutz Solgards weiß ich sehr zu schätzen -solcherlei Initiativen sind wichtig für das Wohl aller. Ich werde Eure Vorschläge mitsamt meiner Einschätzung der Statthalterin Tonya Darez zur Entscheidung vorlegen; die endgültige Festsetzung und Formulierung obliegt ihr.
 
Zu den einzelnen Punkten kurz meine pragmatische und zugleich rechtliche Einschätzung:
 
§4 Waffenrecht — Euer Punkt 5.
Das offene Tragen von Waffen ist in Solgard bereits untersagt; eine zusätzliche Vorschrift, die das Ziehen/Führen einer Waffe im Beisein der Stadtwache als Provokation behandelt, wäre daher redunant. Ich empfehle, diesen Absatz zu streichen oder allenfalls als erläuternden Unterpunkt in die bestehende Regelung zur Waffenführung aufzunehmen, ohne neuen Straftatbestand zu schaffen.
 
§6 Getier — Euer Punkt 5.
Die Ahndung mutwilliger Tierquälerei unterstütze ich. Eine klare Formulierung und eine Bemessung der Strafe (Geldstrafe, Zwangsdienst o.ä.) sollte durch die Statthalterin festgelegt werden. Ich werde Euren Wortlaut weiterleiten mit dem Hinweis auf eine konkrete Strafrahmengabe.
 
§10 Eigentum anderer — Euer Punkt 3.
Den Vorschlag, Diebstahl von Krone oder Orden gesondert als Sakrileg zu nennen, halte ich für unnötig. Das Eigentum des Reiches und der Institutionen ist bereits durch die allgemeinen Diebstahlsbestimmungen geschützt. Eine besondere Erwähnung könnte mehr Verwirrung stiften als Klarheit.
 
§12 Anbetung dunkler Götter — Euer Punkt 5.
Die Absicht, Unterstützer ketzerischer Kulte zu bestrafen, ist wichtig und aus meiner Sicht ausdrücklich unterstützenswert. Ich werde vorschlagen, diesen Punkt mit präziser Beweislage- und Verfahrensregel (Verweis auf Inquisitor/Ordensverfahren) zu versehen, damit nicht durch bloße Verdächtigungen Existenzen zerstört werden.
 
§14 Ausübung nekromantischer Magie
Hier bitte ich um Zurückhaltung in der Formulierung: Die vollständige Kriminalisierung aller Artefakte, Knochenverwendungen oder Relikte würde legitime, sicherheitsrelevante Anwendungen (z. B. archäologische Funde, magische Analyse, gebundene Runen für Rüstungen) unmöglich machen. Ich schlage stattdessen folgende präzisierende Formulierung vor: „Das unerlaubte Sammeln, Verwenden oder Binden von menschlichen Überresten zu magischen Zwecken mit offenkundig nekromantischer Intention ist verboten. Artefakte und Funde sind bei Entdeckung unverzüglich der Ordensaufsicht oder der Akademie zur Begutachtung zu übergeben; genehmigte, gebundene Anwendungen dürfen nur unter Aufsicht und mit schriftlicher Erlaubnis der zuständigen Instanz erfolgen.“ Diese Fassung schützt vor Missbrauch, schließt aber legale und sicherheitsrelevante Nutzungen nicht aus.
 
§17 Befugnisse der Stadtwache — Euer Punkt 9.
Die Möglichkeit, unehrenhaft handelnde Wachen selbst zur Rechenschaft zu ziehen, halte ich für zentral. Ich werde diesen Vorschlag besonders kennzeichnen und um eine klare Verfahrensregel (Untersuchung, Beweiserhebung, richterliche Zuständigkeit) ergänzen lassen. Dies muss zügig und verbindlich geregelt werden, damit Vertrauen in unsere Institutionen gewahrt bleibt.
 
Abschließend: Ich danke Euch erneut für die Vorschläge. Ich übermittle sie in der gebotenen Form an die Statthalterin mit der Bitte um Prüfung und Beschlussfassung. Sofern Ihr möchtet, kann ich die von mir vorgeschlagenen Formulierungen (insbesondere zur §14-Alternative und zur Ausgestaltung von §17(9)) als Änderungsentwurf beifügen.
 
Mit kameradschaftlichen Gruß,

Bathor Darez
Hauptmann der Stadtwache zu Solgard

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Bathor Darez
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Re: Ein Schreiben an Bathor Darez

Beitrag von Bathor Darez »

Ein Bote der Stadtwache wird Tonya, so die das Rathaus betritt ein Schreiben überreichen....
 
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Hochverehrte Statthalterin, Schwester, 

mit diesem Schreiben übersende ich Euch die jüngsten Ergänzungsvorschläge zu den Gesetzen der Stadt, eingereicht durch Rekrut de’Bora der Stadtwache zu Solgard. Die Vorschläge zeugen von großem Pflichtbewusstsein und dem Wunsch, bestehende Gesetzeslücken zu schließen. Im Folgenden führe ich die von ihm eingereichten Punkte mit kurzer Einschätzung und gegebenenfalls angepasster Empfehlung meinerseits auf:
 

§4 Waffenrecht – Ergänzungspunkt 5
Vorschlag des Rekruten:
  • „Das Ziehen oder Führen einer Waffe im Beisein der Stadtwache ohne Bedrohung wird als Provokation dieser gewertet und mit [Strafe] geahndet.“
Einschätzung:
Das offene Tragen oder Ziehen einer Waffe ist bereits im bestehenden Waffenrecht untersagt. Eine gesonderte Ergänzung dieses Inhaltes wäre daher nicht notwendig, da sie einen bereits bestehenden Straftatbestand wiederholt. Ich empfehle, diesen Punkt zu streichen oder allenfalls als erläuternde Anmerkung innerhalb des bestehenden Paragraphen aufzunehmen, ohne eine neue Strafe zu definieren.
 

§6 Getier – Ergänzungspunkt 5
Vorschlag des Rekruten:
  • „Wer Getier mutwillig verletzt oder quält, wird mit [Strafe] bestraft. “
Einschätzung:
Dieser Punkt ist unterstützenswert. Eine klare Regelung zum Schutz von Tieren fehlt bislang im Gesetz. Ich schlage vor, den Paragraphen zu übernehmen und um eine definierte Strafmaßregelung (z. B. Geldstrafe, Dienst an der Gemeinschaft) zu ergänzen. Ebenfalls wäre es sinnvoll ein Verbot von Massentierhaltung zu benennen. 
 

§10 Eigentum anderer – Ergänzungspunkt 3
Vorschlag des Rekruten:
  • „Wer das Eigentum der Krone oder des Ordens stiehlt, begeht Sakrileg und kann mit [Strafe] bestraft werden.“
Einschätzung:
Die Intention, das Eigentum der Krone und des Ordens besonders zu schützen, ist nachvollziehbar. Da jedoch jeglicher Diebstahl unabhängig vom Eigentümer bereits unter Strafe steht, ist eine gesonderte Nennung hier nicht erforderlich. Ich empfehle, diesen Punkt zu streichen, um Wiederholungen und Unklarheiten zu vermeiden.
 

§12 Anbetung dunkler Götter – Ergänzungspunkt 5
Vorschlag des Rekruten:
  • „Wer wissentlich Anhänger solcher Kulte deckt oder ihnen Unterschlupf gewährt, wird mit denselben Strafen belegt.“
Einschätzung:
Der Vorschlag ist sinnvoll und unterstützenswert. Ich empfehle die Aufnahme dieses Punktes, jedoch mit einer klaren Verfahrensregelung, um zu verhindern, dass bloße Verdächtigungen oder persönliche Fehden zu ungerechtfertigten Anschuldigungen führen. Eine Einbindung der Inquisition oder des Ordens zur Prüfung solcher Fälle wäre angebracht.
 

§14 Ausübung von nekromantischer Magie – neue Formulierung
Vorschlag des Rekruten:
  • „Das Behalten oder Nutzen von Leichenteilen, Knochen oder anderen Relikten zu magischen Zwecken ist verboten und wird als Zeichen nekromantischer Absicht gewertet.“
Einschätzung:
Dieser Punkt ist kritisch zu betrachten. In seiner aktuellen Form würde er auch die legitime Untersuchung magischer Artefakte, das Binden von Runensteinen sowie die Nutzung genehmigter Relikte unter Strafe stellen.
Ich schlage daher folgende überarbeitete Formulierung vor:
„Das unerlaubte Sammeln, Verwenden oder Binden menschlicher Überreste zu magischen Zwecken mit offenkundig nekromantischer Intention ist verboten.
Artefakte oder Relikte solcher Art sind unverzüglich der Ordens Aufsicht oder der Akademie zur Prüfung zu übergeben.
Genehmigte Nutzungen dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis der zuständigen Instanz erfolgen.“

Diese Fassung verhindert Missbrauch, ohne die Arbeit des Ordens oder der Akademie einzuschränken.
 

§17 Befugnisse der Stadtwache – Ergänzungspunkt 9
Vorschlag des Rekruten:
  • Eine Wache, die ihre Macht missbraucht oder Bürger ungerecht behandelt, kann selbst vor Gericht gestellt werden.“
Einschätzung:
Dieser Vorschlag ist von hoher Bedeutung und verdient besondere Beachtung. Ich empfehle, ihn gesondert zu prüfen und in die Gesetzgebung aufzunehmen, mit einer klaren Verfahrensbeschreibung (Untersuchung, Zeugenaussagen, richterliche Zuständigkeit).
Ein solcher Paragraph stärkt das Vertrauen der Bürger in die Stadtwache und setzt ein deutliches Zeichen für Verantwortlichkeit innerhalb unserer Reihen.
  
 

Zusammenfassung:
Die Vorschläge von Rekrut de’Bora zeigen Verantwortungsbewusstsein und dienen dem Schutz Solgards. Einige Punkte sind bereits durch bestehende Gesetze abgedeckt, andere hingegen könnten die Rechtssicherheit und Integrität der Stadt stärken. Ich empfehle insbesondere die Prüfung und mögliche Aufnahme der Punkte zu §6, §12 und §17.
 

Mit Gruß und in aufrichtiger Pflicht,

Bathor Darez
Hauptmann der Stadtwache zu Solgard
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