Bekanntmachung!
Die Wahl zum Reichsverwalter steht an.
Ab dem 16. des siebten Monats können sich Kandidaten am Stadtstein eintragen.
Vom 23. bis 30. des Monates können dann alle Bürger ihre Stimme abgeben.
Im Anschluss der Reichsverwalterwahl wird die Wahl der Säulen eingeläutet.
Die Wahl zum Reichsverwalter steht an.
Ab dem 16. des siebten Monats können sich Kandidaten am Stadtstein eintragen.
Vom 23. bis 30. des Monates können dann alle Bürger ihre Stimme abgeben.
Im Anschluss der Reichsverwalterwahl wird die Wahl der Säulen eingeläutet.