Gesetze und Verkündungen der Siedlung Nebelhafen

Offizielle Bekanntmachungen und Veröffentlichungen der Stadt.
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Gilde der Greifen
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Gesetze und Verkündungen der Siedlung Nebelhafen

Beitrag von Gilde der Greifen »

In der Siedlung Nebelhafen werden an einigen markanten Stellen einige Pergamente befestigt, die das Siegel der Greifen besitzen:

 
Absatz I: Grundsätze des Gemeinwesens:

§ 1.0 - Schutz der Gemeinschaft
Jeder Bewohner und Besucher von Nebelhafen hat das Recht, in Sicherheit zu leben. Daher ist es untersagt, anderen Bewohnern oder Besuchern in jedweder Form zu Schaden.
 
§ 1.1 – Magie
Das Anwenden von Magie innerhalb der Siedlung ist grundlegend erlaubt. Ausgenommen hiervon ist jegliche Form von direkter oder indirekter destruktiver Magie, einschließlich schädigender Beeinflussungen von Geist, Körper oder Seele.
 
§ 2.0 - Die Autorität der Greifen
Die Greifen dienen als Schutzpatrone der Siedlung und ihre Anweisungen sind von allen Besuchern und Bürger gleichermaßen zu befolgen, um Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.
 
Absatz II: Rechte und Pflichten der Bürger:

§ 3.0 - Eigentum und Bürgerpflichten
Alle Bürgerrechte, das Land und Besitz innerhalb der Siedlung fallen in letzter Instanz in den Autoritätsbereich der Greifen, um eine geregelte Verwaltung und Sicherheit zu gewährleisten.

§ 3.1 - Bürgersprecher
Der Bürgersprecher stellt die Verbindung zwischen den Bürgern und den Greifen dar. Seine Autorität umfasst die Annahme von Bürgerangelegenheiten, -anfragen und -klagen sowie die vorzeitige Annahme von gestellten Lizenzanträgen für Bürger-, Wahl- und Wohnrecht. Der Bürgersprecher ist nicht befugt, eigenmächtige Entscheidungen im Namen der Greifen oder für ganz Nebelhafen zu treffen. Hingegen ist der Bürgersprecher dazu angehalten, die von den Greifen geplanten Baumaßnahmen voranzutreiben und umzusetzen. Er verfügt zudem über das Recht, bei kleineren Delikten als erste Entscheidungsinstanz zu fungieren.

§ 3.0 - Wahl zum Bürgersprecher
Die Wahl zum Bürgersprecher erfolgt in einem regelmäßig wiederkehrenden Turnus. Zur Wahl aufstellen darf sich jeder Bürger Nebelhafens unabhängig vom Besitz einer Wahllizenz.

§ 4.0 - Bewaffnung und Rüstung
Das offene Tragen von Rüstungen innerhalb Nebelhafens ist nur Bürgern, sowie deren direkten Begleitern gestattet. Ausgenommen hiervon sind Helme jedweder Art. Das offene und kampfbereite Tragen von Waffen, einschließlich Stäben (ausgenommen kurzen Gehhilfen) und Magierstäben, sowie Schilden, ist Bürgern lediglich im Verteidigungsfall erlaubt, der explizit von den Greifen ausgerufen werden muss.
 
Absatz III: Solidarität in Krisenzeiten:

§ 5.0 - Gemeinschaftliche Hilfe
In Zeiten von Not und Unglück ist jeder fähige Bürger und Besucher dazu verpflichtet, bei den anfallenden Arbeiten zu helfen und den Anweisungen der Greifen zu folgen, um gemeinsam das Wohl der Siedlung zu sichern.
 
Absatz IV: Diplomatische Beziehungen und Ethik:

§ 6.0 - Frieden und Neutralität
Jegliche Handlungen, die die Siedlung Nebelhafen als Ziel militärischer Aktionen erscheinen lassen könnten, sind streng untersagt, um den Frieden und die Neutralität zu wahren.
 
§ 7.0 - Religiöse Toleranz
Die freie Ausübung religiöser Überzeugungen wird geachtet und kein Glaube darf geschändet oder entweiht werden, um die religiöse Toleranz innerhalb der Siedlung zu fördern. Ausgenommen sind jene, die anderen Bürgern oder Besuchern schaden oder sie benachteiligen.
 
Absatz V: Gerechtigkeit und Sicherheit:

§ 8.0 - Einheit der Gemeinschaft
Rassenfeindschaften haben innerhalb der Siedlung zu ruhen.
 
§ 9.0 - Verbot von Betrug
Betrug in jeglicher Form ist untersagt, um das Vertrauen unter den Bürgern zu erhalten und die Gemeinschaft vor Schaden zu bewahren.
 
§ 10.0 - Schutz vor Verleumdung
Verleumdung und Rufschädigung sind verboten, um die Ehre der Bürger zu schützen und den sozialen Frieden zu bewahren.
 
§ 11.0 - Diebstahl und Sachbeschädigung
Das Stehlen und Beschädigen fremden Eigentums ist strengstens verboten, um das Recht auf Eigentum zu wahren und die Sicherheit aller Bewohner zu gewährleisten.[/align]
 
Absatz VI: Öffentliche Ordnung und Verhaltensregeln:

§ 12.0 - Offenheit und Identifikation
Das Tragen von Verschleierungen jedweder Form und Art ist untersagt, um die Sicherheit zu gewährleisten und die Identifizierung von Personen zu erleichtern.
 
§ 13.0 - Verantwortungsvolles Verhalten
Jeder Besucher und Bürger Nebelhafens hat sich zu jeder Zeit so zu verhalten, dass sein oder ihr Handeln keinem anderen Besucher oder Bürger Schaden zufügt. Dies schließt explizit auch das Reiten innerhalb der Siedlung ein.
 
§ 14.0 - Bewahrung der Ordnung
Auf den Straßen und Plätzen ist Ordnung zu bewahren. Herrenlose Tiere und Schubkarren werden konfisziert und den Zwecken der Greifen zugeführt.
 


Abschließende Bestimmungen:
Bei Verstößen gegen die Gesetze von Nebelhafen und der Autorität der Greifen werden diese je nach Schweregrad in drei Kategorien eingeteilt und entsprechend bestraft. Kleinere Delikte können vom Bürgersprecher bzw. einer von diesem benannten Person bewertet werden. Mäßige oder schwere Missachtungen werden von den Greifen geahndet. Anzeigen können beim Bürgersprecher eingereicht werden.

Leichte Missachtung der Gesetze führt zu einer Verwarnung, einem Bußgeld und möglicherweise zur Einziehung von Rohstoffen als Strafe, Arbeitsdienst.
 
Mäßige Missachtung der Gesetze wird mit einer öffentlichen Bestrafung am Pranger, einer Freiheitsstrafe, der Enteignung von Land und Eigentum, einer Ehrenstrafe oder auch einem zeitweisen Ausschluss von den Dienstleistungen der Greifen geahndet. 
 
Schwere Missachtung der Gesetze wird mit Ausschluss aus der Siedlung und dementsprechend dem Verlust aller Dienstleistungen der Greifen bestraft.
 
Im Falle von Streitigkeiten hat der Angeklagte das Recht, das Urteil beim Kommandanten Schwarzfels oder dem Bürgermeister Joshua Torres anzufechten.
 
Aussätzige und Verstoßene sind von der Siedlung fernzuhalten, wobei § 1.0 in diesem Fall außer Kraft tritt. 
 
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In Auftrag der Greifen
Joshua Torres
Bürgermeister von Nebelhafen
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Re: Gesetze und Verkündungen der Siedlung Nebelhafen

Beitrag von Gilde der Greifen »

Man wird die Tage einen emsig durch die Siedlung wandernden Joshua beobachten können, der die neu überarbeiteten Gesetze Nebelhafens öffentlich aushängt.
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