Gesetze des Großreichs

Offizielle Bekanntmachungen und Veröffentlichungen der Stadt.
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A'groniam de Surom
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Gesetze des Großreichs

Beitrag von A'groniam de Surom »

Gesetze des Großreichs
vorgelegt durch die Statthalterin und die Säulen
1. Instanzen
Imperator des Großreiches ist A’groniam de Surom, der als Abgesandter des Entfesselten mit seiner Stimme spricht.
Ihm nachgestellt folgen:
Der Statthalter
Die Säule des Glaubens
Die Säule der Magie
Die Säule des Heeres

2. Reichsgebiet
Bild

2.1 Bürgertum/Bürgerrecht
2.2 Eine Bürgerschaft kann im Rathaus bei der Stadtverwaltung beantragt werden.
2.3 Um ein Bürger werden zu können, muss ein Vorstellungsgespräch erfolgen, in dem man Ansinnen und Absichten erklärt.
Das Recht, die Bürgerschaftsgespräche abzuhalten, obliegt dem Statthalter (Bürgermeister).
Sofern der Statthalter über einen längeren Zeitraum nicht zugegen ist, kann ebenso eine der weiteren Säulen diese Aufgabe übernehmen.
2.4 Die Rechte eines Bürgers umfassen das Recht Grundbesitz zu erwerben, das Recht zu Zaubern, das Recht Ressourcen zu erlangen,
das Recht, sich an Wahlen zu beteiligen, sowie sich selbst für ein öffentliches Amt zur Wahl aufstellen zu lassen.
Darüber hinaus gelten alle weiteren Rechte und Pflichten, die sich aus den Gesetzen ergeben.
2.5 Personen ohne Bürgerschaft oder einen Verbündetenstatus besitzen keine Rechte, müssen sich aber an die Gesetze halten.

3. Rechtsprechung
Es wird zwischen hohem und niederem Recht unterschieden.
3.1 Hohes Recht
Hierunter fallen folgende Delikte:
a) Schaden an Leib und Leben eines Bürgers
b) Umsturzversuch
c) Aufruhr gegen die Instanzen
d) Reichsverrat

3.1.1 Über diese Anklagen richten die drei Säulen gemeinschaftlich.
3.1.2. Der Imperator hat ein Vetorecht.

3.2  Niederes Recht
Hier erfolgt eine Trennung der Delikte:
a) gegen den Glauben, z.B. Häresie
b) arkane Vergehen
c) weltliche Delikte wie Vandalismus, Diebstahl

3.2.1 Delikte niederen Rechts können von Bürgern der Stadt beim Statthalter, bei einem
Vertreter der Säulen oder einem Vertreter der Stadtwache angezeigt werden. Die Anklage
hat formlos und schriftlich mit genauen Angaben zum Vergehen und zur angezeigten Person
oder Gemeinschaft zu erfolgen.
Erfolgt ein Aufruf der Stadt an den Beschuldigten, zu einer Anhörung vorstellig zu werden,
so muss dem Aufruf binnen drei Tagesläufen persönlich Folge geleistet werden. Mündlich
oder schriftlich überbrachte Antworten werden nicht angenommen. Folgt der Beschuldigte
dem Aufruf nicht bis zum Ablauf der Frist, wird er zum Feind des Reiches erklärt und gilt als
vogelfrei.
3.2.3 Bei Delikten des niederen Rechts erfolgt der Richtspruch durch den Vorstehenden der
jeweiligen Säule oder durch einen von ihm bestimmten Vertreter der Gemeinschaft. Berührt
ein Delikt mehrere Bereiche, haben die betroffenen Säulen zusammenzuarbeiten und ein
gemeinsames Urteil zu fällen.
3.2.4 Ein Delikt des niederen Rechts kann von der jeweiligen Säule zu einem Delikt des
hohen Rechtes hochgestuft werden, wenn diese die Notwendigkeit dazu sieht.
3.2.5 Sollte sich nach einer Verurteilung die Sachlage ändern, kann das Urteil in einer
Beratung der anwesenden Säulen diskutiert und ggf. abgeändert werden.

4. Glauben (Säule des Glaubens)
4.1. Der Glaube an den Namenlosen ist das Fundament im Reichsgebiet.
Es ist auch Denen erlaubt, sich anzusiedeln, die nicht zu den Gläubigen zählen, solange sie
den Glauben akzeptieren und den Glaubensvorgaben nicht zuwiderhandeln.
4.2.Verstöße werden grundsätzlich von der Säule des Glaubens geahndet. Den Wächtern
und Priestern des Namenlosen ist es jedoch gestattet, ketzerische Handlungen an Ort und
Stelle nach eigenem Ermessen zu bestrafen.

5. Magie (Säule der Magie)
5.1. Jeder magiebegabte Bürger zählt sich zur magischen Gemeinschaft des Reiches
und hat somit das naturgegebene Recht, im Reich Zauber anzuwenden.
5.2. Alle Magiepfade des arkanen Studiums sind im Reich gleichermaßen angesehen und dürfen praktiziert werden.
5.3. Die Säule der Magie verpflichtet sich alle Belange der Magie einschließlich der
Ausbildung, Rituale zum Wohle des Reiches und die Zauberei in den Schlachten gegen den
Feind zu leiten und zu verantworten oder entsprechend zu delegieren.
5.4. Geplante Rituale und große angewandte Flächenzauber, welche Auswirkungen auf
bestimmte Areale des Reiches haben, müssen zuvor mit der Säule der Magie abgestimmt werden.
5.5. Im Bereich der Magie versteht sich das arkane Studium für alle Magiebegabten
unabhängig von Glaube und Religion.
5.6. Der Besitz von magischen Artefakten ist uneingeschränkt erlaubt. Sie müssen allerdings
bei der Säule der Magie zur Katalogisierung vorgestellt werden.
5.7. Jeder magiebegabte Bürger ist als Teil der magischen Gemeinschaft des Reiches zu
verstehen und untersteht somit den Weisungen der Säule der Magie.
5.8. Finden Gesetzesbrüche statt, ist die Säule der Magie die einzige Instanz, die allen
Wesen nach eigenem Ermessen die Legitimation, Magie innerhalb des Reiches zu wirken,
verwehren kann.

6. Allgemeine Gesetze
6.1. Bei Streitigkeiten unter Bürgern können sie sich auf das ‘Recht des Stärkeren’ berufen.
Das ‘Recht des Stärkeren’ legt in Form eines Schiedskampfes fest, welcher Bürger den
Streitfall zu seinen Gunsten entscheidet. Der Bürger, der den Schiedskampf verloren hat, ist
dazu verpflichtet, 10.000 Groschen an den Sieger zu zahlen. Nach Auszahlung ist die Sache
als beigelegt zu betrachten.
6.2. Vermummungen sind den Bürgern erlaubt, die durch das Tragen von Symbolen oder
signifikanten Farben einer reichsansässigen Gilde erkannt werden können.
Das schließt folgende Gruppierungen ein: Dienerschaft des Namenlosen, Ysam enis
Alwanzessar, Zirkel des Ewigen, Bruderschaft der alten Doktrin.
Auch Verbündeten des Reiches kann dieses Recht im Einzelnen gewährt werden.
6.3. Das Festlegen und Entwerfen von Gesetzen ist den Säulen vorbehalten, wenn sie
einstimmig beschlossen werden.
Der Imperator, namentlich A’groniam de Surom, kann diese Gesetze ohne einstimmigen Beschluss der Säulen ebenso widerrufen.
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