Verlautbarung Seiner Majestät – Pflichten und Verantwortlichkeiten der Diener des Reiches
Auf Geheiß Seiner Majestät wird hiermit für alle Bürger und Untertanen von Solgard kundgetan, welche Pflichten und Verantwortlichkeiten den Dienern des Reiches auferlegt sind.
Statthalter
Der Statthalter ist ein unverzichtbares Element der Exekutive des Königs und trägt die Verantwortung, über die Belange der Bürgerschaft zu wachen. Er ist dem König gegenüber
rechenschaftspflichtig und nimmt eine zentrale Stellung innerhalb der Gerichtsbarkeit Solgards ein.
Es obliegt dem Statthalter, Ämter zu verwalten und, sollte ein solches durch Wahl nicht besetzt werden können, dieses nach eigenem Ermessen zu vergeben. In allen städtischen
Angelegenheiten hat der Statthalter eine beratende Funktion am Hofe Seiner Majestät, ausgenommen die Belange des Glaubensordens.
Der Statthalter ist berechtigt, dem König neue Gesetze vorzuschlagen und bei dessen Zustimmung, diese umzusetzen. Sollte das Amt des Statthalters unbesetzt bleiben, hat er das
Recht, einen Stellvertreter zu bestimmen, der in seiner Abwesenheit mit denselben Befugnissen ausgestattet ist.
Diplomat
Der Diplomat hat die Aufgabe, Solgards Beziehungen zu anderen Städten und Völkern zu knüpfen und bestehende Bande zu pflegen. Er sorgt dafür, dass der Austausch mit anderen Rassen gefördert wird und fungiert in Zeiten des Zwists als vermittelnde Stimme Solgards. Der Diplomat empfängt fremde Gesandtschaften und lauscht ihren Anliegen.
Wichtige Informationen, die die Stadtpolitik betreffen, sind unverzüglich dem Statthalter oder dem König zu übermitteln.
Vertreter der Magie
Der Vertreter der Magie ist dafür verantwortlich, Solgard in allen Belangen der arkanen Künste zu beraten und zu unterstützen. Er fördert den magischen Wissensaustausch und sorgt für die Ausbildung künftiger Magiekundiger. Zudem stellt der Vertreter sicher, dass alle magischen Praktiken im Einklang mit den Gesetzen Solgards stehen. Weiterhin fällt es in die zuständig des Vertreters Solgard magische Abwehrstrategien für Solgard zu entwickeln und zu beraten.
Vertreter der Handwerker
Der Vertreter der Handwerker hat die Verantwortung, Solgard in allen Belangen des Bauwesens zu unterstützen. Er sorgt für die Instandhaltung und den Ausbau der Stadt sowie ihrer Schiffe und fördert den innerstädtischen Handel. Darüber hinaus gewährleistet er die Versorgung mit Rohstoffen und koordiniert die Zusammenarbeit der Zünfte.
Hauptmann der Wache
Der Hauptmann der Wache trägt die Verantwortung für die Leitung der gesamten Stadtwache Solgards. Er sorgt für die Sicherheit der Stadt, zieht Gesetzesbrecher zur Rechenschaft und stellt sicher, dass die Gerichtsbarkeit eingehalten wird. Auch für die Ausbildung und Disziplin der Wachen ist er zuständig.
Bei kleineren Vergehen wie Diebstahl, Erregung öffentlichen Ärgernisses oder Missachtung der Wache hat der Hauptmann das Recht, direkt den Richtspruch zu sprechen. In allen Fällen muss sich dieser an den Gesetzen der Stadt orientieren.
Der Hauptmann der Wache ist auch dafür verantwortlich, dass neue Rekruten in die Gesetze eingeführt werden und mit Tat und Herz diese Wort für Wort leben und ausführen.
Die Befugnisse der Wache erstrecken sich ausschließlich auf das Stadtgebiet Solgards. Außerhalb dessen dürfen sie nur in besonderen Fällen und mit ausdrücklicher Genehmigung der Krone agieren.
Heeresführer
Der Heeresführer ist beauftragt, Solgards Truppen auszubilden und auf den Ernstfall vorzubereiten. Er steht dem Statthalter sowie dem König als Ratgeber in allen wehrtechnischen Belangen zur Seite. Im Kriegsfall führt der Heeresführer das Heer mit oberster Befehlsgewalt, einzig dem König oder Statthalter untertan. Er hat das Recht, in Zeiten des Konflikts Bürger und die Stadtwache zur Verteidigung Solgards heranzuziehen.
Der Heeresführer stellt die Exekutive des Königs außerhalb Solgards dar und ist dem König sowie den Gesetzen Solgards verpflichtet. Die Entscheidung, den Kriegszustand auszurufen, bleibt jedoch dem König vorbehalten.
Die Posten werden in einem Zyklus von 6 Monden neu erwählt. Jede Amtsperson darf sich auch wiederholt zur Verfügung stellen sollte sie das Wohlwollen des Volkes und des Königs genießen.
Es wird vorausgesetzt dass die Amtsträger angemessen die Posten leben und sich vorbildlich, nach dem uns auferlegten Gesetzen verhalten.