Eine Wache wird dem Tarcil en Areu, sobald er ihn das nächste mal sieht, schweigend und mit einem respektvollen neigen des Hauptes eine versiegelte Schriftrolle überreichen...
Mae Govannen Tarcil en Areu,
ich gratuliere euch zu eurer Wahl, möge euer Wirken uns allen zum Segen sein. Die neuen Gesetze für unsere Heimat habe ich mit grossem Interesse studiert. Besonders die Bestimmungen zu den Zugangsrechten für Angehörige elfischer Fürstenhäuser, sowie die Bürgerrechte selbst haben meine Aufmerksamkeit erregt. Insbesondere die Klausel zu den Dunkelelfen und den Bürgerrechten für andere Völker bedarf einer Klärung:
3.2. Zugang für Angehörige elfischer Fürstenhäuser
Angehörige von elfischen Fürstenhäusern, welche nicht dem hohen oder lichten Volk entspringen, erhalten per Eintritt in das elfische Fürstenhaus ein Zugangs- und Gastrecht in Caladlorn.
3.6. Klausel: Dunkelelfen
Vorangestellte Regelungen gelten nicht für Angehörige des Volkes der Dunkelelfen, sei es im vollen oder im halben Blute, gleich welcher Konfession jene angehören oder welchen Weg sie einschlugen.
2.2. Bürgerschaft und Rechte: Andere Völker
In seltenen Fällen und unter Zustimmung der Bürger Caladlorns können Außenstehende und somit Angehörige anderer Völker ein Bürgerrecht in Caladlorn erhalten. Jenes Bürgerrecht ist mit einem Wohnrecht innerhalb der Stadt verbunden. Um dies zu erreichen, muss der Tarcil eines elfischen Fürstenhauses die betreffende Person dem hohen Volk vorstellen und zur Wahl aufrufen. Bei einem erfolgreichen Wahlausgang bürgt der vorschlagende Tarcil unbegrenzt für seinen Schützling, dem er den Weg geebnet hat.
Wie euch sicherlich bewusst ist, handelt es sich bei Dirz'ae Do'virr um ein geschätztes Mitglied unseres Hauses. Ihre Ahnen sind die gleichen, wie es unsere sind. Auch wenn Ihre Brüder und Schwestern einen anderen Pfad eingeschlagen haben, so hat Dirz'ae, sowie bislang alle Gläubigen der Eilistraee welche mir begegnet sind, sich immer für unsere Sache eingesetzt.
Ebenso wird der Bess en Tarcil das Bürger- und Wohnrecht gemäss Gesetz erstmalig verweigert, obwohl Sie sich bereits seit längerem ebenso für das Wohl unseres Volkes einsetzt.
Es überrascht mich daher sehr, dass beide durch die neuen Gesetze möglicherweise von Ihrem Recht auf eine Heimat ausgeschlossen sein könnten. Das gleiche gilt unter Umständen für die Kinder des Fürstenpaars.
Handelt es sich hier um ein Missverständnis und eine Fehlinterpretation der neuen Gesetze oder stehen allen Mitgliedern unseres Hause sowohl das Bürger- als auch das Wohnrecht zu?
Möge die Zusammenarbeit aller Häuser Caladlorn zu einem noch strahlenderen Stern am Himmel machen.
gez. Gwendor Gwilithanar
[Caladlorn] Brief an den Tarcil en Areu
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Re: [Caladlorn] Brief an den Tarcil en Areu
Caladlorn am 11. Urui des Jahres 0 nach neuer Zeitrechnung
Mae govannen Gwendor Gwilithanar,
ich danke euch für eure Glückwünsche und hoffe wie Ihr auf ein gemeinsames Wirken des hohen Volkes, um das Licht Caladlorns zu mehren.
Die elfischen Fürstenhäuser sind eine ehrbare Institution, welche seit Jahrtausenden die Traditionen unseres hohen Volkes bereichern. Ihnen anzugehören stellt für andere Völker ein Privileg dar, verleiht ihnen aber nicht die Anerkennung und Gleichstellung, welche nur den unseren von hohen reinen Blutes zusteht.
Damit die Angehörigen eines elfischen Fürstenhauses dennoch zusammen wirken können, ist ihnen ein Zugangs- wie Gastrecht in Caladlorn zugesprochen.
Daher steht der Waldelfe Shar’luni’rea, Bess en Tarcil Northor, nach Paragraph 3 Absatz 2 nach aktuellem Stand zu, Caladlorn betreten zu dürfen. Was Ihr ebenso unabhängig davon als Waldelfe nach Absatz 3 ebenso gestattet wird.
Jene Rechte gelten, wie Ihr in Absatz 6 richtig interpretiert, für keinen Dunkelelfen. Nur um sicher zu stellen, dies schließt nicht nur das Bürger- wie Wohnrecht aus, es untersagt Dunkelelfen auch den Zugang zu Caladlorn, wodurch sie die Brücke in unsere Heimat nicht überqueren dürfen. Nur um Missverständnisse auszuschließen - es sind auch keine anderen Wege nach Caladlorn gestattet.
Sollte die Bess en Tarcil sich wünschen, sich voll und ganz dem Dienst an das elfische Reich Caladlorn zu versichern, steht es ihr natürlich frei das Bürger- und Wohnrecht zu beantragen und das hohe- wie lichte Volk wird über jenen Wunsch gemeinschaftlich abstimmen.
Das betrifft allerdings nur das Bürger- so wie Wohnrecht. Eigentum in und an Caladlorn sowie ein Recht auf Mitbestimmung wie das Wahlrecht ist jenen, die nicht von reinem hohen oder lichten Blute sind, verwehrt.
Dunkelelfen, die den Verrätern abgeschworen haben, steht per se der Weg zu, über den Condir o Caladlorn eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Hierfür sind jedoch Taten auf dem neuen Kontinent für die Bewertung maßgeblich relevant. Die Dunkelelfe Dirz’ae Do’virr hat hier schon vor Monaten - vor ihrer Mitgliedschaft bei Northor - ausreichend Vorschläge wie Ratschläge erhalten, deren Umsetzung bisher jedoch nicht erfolgt scheint.
Gen suilaMunar Areu, Condir o Caladlorn i Tarcil en Nothrim Areu
Ennui tirn i elen, enniath vi dagor a manadh