Stadtsystem: Unterschied zwischen den Versionen

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| Bau- und Kaufrecht || 20000 || Wohnrecht || 2 Wochen
 
| Bau- und Kaufrecht || 20000 || Wohnrecht || 2 Wochen

Aktuelle Version vom 22. Mai 2024, 11:28 Uhr

Überblick

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Das Stadtsystem dient dazu, dass sich Charaktere in Städten organisieren können. Jede Stadt (Rassenstädte inbegriffen) enthält einen eigenen Stadtstein, der als Interaktionsmedium für das System dient.

Am Stadtstein können folgende Dinge getan werden:

  • Gesetze einsehen
  • Bürgerliste einsehen
  • Anträge stellen und aktuellen Stand einsehen
  • Bürgerrecht
  • Wahlrecht
  • Wohnrecht
  • Bau- und Kaufrecht
  • Audienzgesuch ausrichten
  • Liste einsehen, mit wem die Stadt derzeit im Krieg ist
  • Allianzen einsehen
  • An Wahlen teilnehmen
  • Sich als Kandidat aufstellen lassen
  • Stimme abgeben
  • Wahlergebniss einsehen
  • Stadtführungsoptionen
  • Gesetze verwalten
  • Anlegen
  • Bearbeiten
  • Löschen
  • Offene Anträge einsehen
  • Ggf. vorzeitig genehmigen
  • Allianzen aufkündigen oder schließen
  • Krieg erklären
  • Frieden schließen
  • Audienzgesuche einsehen
  • Wahlen ausrichten
  • Ämter verwalten
  • Rechte der Ämter bearbeiten
  • Ämter löschen
  • Ämter erstellen
  • Jemandem ein Amt zuweisen

Bürgerbrief

Ist man Bürger einer Stadt, erhält man zusammen mit dem Bürgerrecht den Bürgerbrief. Dort werden neben Informationen zum eigenen Charakter und der Stadt auch die erworbenen Rechte aufgelistet:

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Gesetze einsehen

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Bürgerliste

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Rechte

Bürgerrecht

Das erste Recht, das man erwerben muss, um als Bürger der Stadt zu gelten.

Wahlrecht

Dieses Recht wird benötigt, um sich bei einer Wahl als Kandidat aufstellen lassen zu können. Außerdem wird es gebraucht, um bei der eigentlichen Wahl eine Stimme abgeben zu dürfen.

Wohnrecht

Wird benötigt, um ein Haus in der Stadt mieten und dort wohnen zu dürfen.

Bau- und Kaufrecht

Um ein Haus zu kaufen oder neu zu bauen, wird das Bau- und Kaufrecht benötigt. Um dieses Recht erwerben zu können, wird das Wohnrecht vorausgesetzt. Für jeden Bau oder Kauf eines Hauses muss dieses Recht erneut erworben werden.


Anträge

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Audienz erbitten

In der Antragsübersicht bekommt man die Option eine Audienz zu erbitten. Dort wählt man das Empfänger-Amt aus, keine speziellen Charaktere. Außerdem kann man einen Betreff und eine Nachricht hinterlassen. Wie darauf reagiert wird, liegt im Ermessen des Empfängers. midi
Es kann nur ein Audienzgesuch pro Tag abgeschickt werden!

Rechte beantragen

Erfüllt man die Voraussetzungen, um ein Recht zu erwerben (Voraussetzungen wie Fristen und andere Rechte als Voraussetzung sind immer mit angegeben), kann man gegen einen Obolus den Antrag einreichen. midi
Die einzelnen Rechte mit Voraussetzungen, kosten und Fristen sind folgender Tabelle zu entnehmen

Rechte Kosten Recht vorausgesetzt Frühester Antragszeitpunkt nach erhalt des vorausgesetzten Rechtes


Bürgerrecht 4000 - - (4 Wochen bei Stadtwechsel)
Wahlrecht 8000 Bürgerrecht 4 Wochen
Wohnrecht 10000 Bürgerrecht 3 Wochen
Bau- und Kaufrecht 20000 Wohnrecht 2 Wochen

Hat man ein Recht beantragt, startet eine Bearbeitungsfrist von 2 Wochen. Ist diese abgelaufen, erhält man automatisch das Recht in den eigenen Bürgerbrief eingetragen. Diese Frist kann umgangen werden, wenn die Rechte von einem Amtsträger mit entsprechender Berechtigung genehmigt werden. Dazu muss der Antragsteller sich in höchstens 4 Tiles Entfernung eingeloggt zum Antragbearbeiter aufhalten. Das Ablehnen eines Antrags ist aktuell nicht möglich.

Bürgerrecht sofort erwerben

Zur Einführung des Systems, wird jeder Charakter automatisch das Bürgerrecht erhalten, wenn es beantragt wird. Dies wird allerdings nicht unbegrenzt lange der Fall sein.

Laufende Anträge einsehen

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Hier werden alle derzeit laufenden Anträge des Charakters aufgelistet, mit Datum, wann sie beantragt wurden und wann der Antrag spätestens bewilligt sein wird.

Allianzliste einsehen

Hier findet sich eine Übersicht über alle Städte, mit denen eine Allianz gebildet wurde.

Kriegsliste einsehen

Hier findet sich eine Übersicht über alle Städte, mit denen sich die eigene Stadt gerade im Krieg befindet

Offene Amtswahlen

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Hier werden alle derzeit offenen Wahlen aufgelistet. Sofern man das Wahlrecht besitzt, kann man sich zum angegebenen Zeitpunkt als Kandidat aufstellen lassen. Dafür sind keine weiteren Voraussetzungen gegeben, wie beispielsweise das Innehaben eines Amtes oder Dauer der Stadtzugehörigkeit. Genau eine Woche nach dem Start der Kandidatenwahl beginnt die eigentliche Wahl. Vorher können noch keine Stimmen abgegeben werden. Entsprechend kann diese Zeit beispielsweise für den Wahlkampf genutzt werden. Beginnt die Stimmabgabefrist, kann jeder Bürger der Stadt mit dem Wahlrecht einem Kandidaten seine Stimme geben. Diese Wahl ist unumkehrbar. Diese Frist beträgt ebenfalls 7 Tage, an deren Ende der Kandidat mit den meisten Stimmen in das Amt gehoben wird, das zur Wahl steht. Bei einem Patt gewinnt der Kandidat, der sich zuerst zur Wahl hat stellen lassen.

Ausnahmen

Die allererste Wahl je Stadt ist eine automatisch erstellte Wahl zum Statthalter - Dem höchsten für Spieler in diesem System erreichbaren Amt. Um sich für diese Wahl als Kandidat aufstellen zu lassen oder um seine Stimme abzugeben, ist das Wahlrecht nicht notwendig, da zu diesem Zeitpunkt kein Spieler dieses Recht haben kann. Stattdessen wird nur das Bürgerrecht benötigt.

Periodische Statthalterwahl

Nach der ersten Statthalter-Wahl wird 3 Monate später automatisch eine weitere Statthalterwahl angesetzt. Es gilt sich also in diesen 3 Monaten zu beweisen, um eventuell wiedergewählt zu werden! Ist die Wahl beendet, wird der vorherige Statthalter seines Amtes enthoben und der neue zum Statthalter ernannt. Alle anderen Amtsinhaber bleiben zunächst im Amt. Diese können aber nach belieben des neuen Statthalters ebenfalls entlassen werden, sodass sich der neue Statthalter ein neues Kabinett aufbauen kann, sofern es gewünscht ist.

Wahlergebnisse einsehen

Ist eine Wahl abgeschlossen, taucht sie in der Übersichtsliste über abgeschlossene Wahlen auf: midi
Öffnet man die Stimmen-Übersicht, erhält man folgende Ansicht:
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Dort wird der eigene Charakter in grün hervorgehoben. Außerdem ist diese Liste nach erhaltenen Stimmen sortiert und der Charakter am Anfang der Liste ist der Gewinner der Wahl.

Stadtführungsoptionen

Gesetze verwalten

Die Option zur Verwaltung von Gesetzen erhält jedes Mitglied der Stadtführung, das das Recht zum Gesetze Verwalten besitzt.
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Es können vorhandene Gesetze bearbeitet oder gelöscht werden. Es können außerdem neue Gesetze angelegt werden.
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Gesetze haben (bisher) keine Engine-Unterstützung und sind im RP durchzusetzen.

Offene Anträge verwalten

Um offene Anträge einsehen zu können und die zu akzeptieren, benötigt das Stadtführungsmitglied die Berechtigung dazu.
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Wählt man in der Übersicht eine Kategorie, bekommt man eine Übersicht über alle offenen Anträge mit dem Namen des Antragstellers, wann der Antrag gestellt wurde und wann er automatisch angenommen wird:
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Allianzen

Um eine Allianz zu schmieden, benötigt man ein Amt mit entsprechender Berechtigung. Dann kann man unter dem Menüpunkt “Allianzverwaltung” jemandem eine Allianz anbieten:
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Ein Klick auf den Button erzeugt einen Zielcursor, mit dem man einen Charakter auswählen soll:
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Wie der Text vermuten lässt, muss man einen Charakter auswählen, der ebenfalls das Allianzverwaltungsrecht für eine andere Stadt besitzt. Beispielsweise den Statthalter einer anderen Stadt oder eine Art Diplomaten, dem dieses Recht erteilt wurde. Dieser Spieler erhält dann einen Bestätigungsdialog, um das Allianzangebot anzunehmen oder abzulehnen.

Krieg erklären

Mit dem Recht “Krieg erklären und Frieden schließen” kann ein Spieler einer anderen Stadt den Krieg erklären. Dies ist eine einseitige Erklärung und kann somit ohne Absprache mit der Gegenseite erfolgen.
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Einer anderen Stadt den Krieg zu erklären, hat (noch) keine Engine-technischen Auswirkungen.

Frieden schließen

Mit dem Recht “Krieg erklären und Frieden schließen” kann ein Spieler einer anderen Stadt ein Friedensangebot machen.
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Mit dem dann auftauchenden Zielcursor muss man einen Charakter der noch verfeindeten Stadt auswählen. Dieser erhält dann einen Bestätigungsdialog, um das Friedensangebot anzunehmen oder abzulehnen.
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Audienzgesuche einsehen

Jeder Charakter mit Stadtführungsprivilegien kann die Übersicht der Audienzgesuche einsehen.
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Jedes Amt kann allerdings nur die Inhalte der Gesuche einsehen, die auch an dieses Amt adressiert sind. Ein Baumeister kann keine Audienzgesuche vom Wachhauptmann einsehen und umgekehrt. Einzige Ausnahme bildet hier der Statthalter. Dieser kann alle Gesuche einsehen, unabhängig vom gewählten Empfänger. Mit dem linken Button wird die Detailansicht geöffnet. Mit dem Rechten wird die Nachricht gelöscht. In der Ansicht zu einem Audienzgesuch sieht man den Betreff und Inhalt. Außerdem den Namen des Versenders. Darauf kann (derzeit) nur per RP oder Forum reagiert werden. Später soll hier ein Post-System angebunden werden.

Wahlen verwalten

Jeder Charakter mit dem Recht “Wahl ansetzen” kann Wahlen verwalten. Hierbei erhält man eine Übersicht über alle aktuell laufenden Wahlen:
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Außerdem kann man neue Wahlen ansetzen. Derzeit sind nur Amtswahlen möglich:
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Um eine Amtswahl anlegen zu können, müssen weitere Ämter angelegt worden sein, da das Amt des Statthalters automatisch vergeben wird. Hat man mindestens ein weiteres Amt angelegt, kann man die Wahl anlegen:
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Hierbei wird nur das zur Wahl stehende Amt angegeben und ein Hinweistext zum Ablauf der Wahl angezeigt. Wie Wahlen ablaufen, ist dem Kapitel “Offene Amtswahlen” zu entnehmen. Klickt man auf “Wahl ansetzen” erzeugt die Wahl und beginnt sofort mit der Aufstellung der Kandidaten.

Ämter verwalten

Das Recht Ämter zu verwalten ist das mächtigste Recht, da es einem erlaubt allen Ämtern Rechte zu erteilen und zu entziehen - Auch dem eigenen Amt. Entsprechend sollte dieses Recht äußerst sparsam vergeben werden. Lediglich das Amt des Statthalters hat immer alle Rechte und kann nicht bearbeitet werden.
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Der erste Button jeder Zeile dient zum öffnen der Bearbeitungsansicht. Der Zweite ist zum Zuweisen des Amtes an eine ausgewählte Person. Der Dritte löscht das Amt unwiderruflich und entzieht allen aktuellen Amtsinhabern dieses Amtes ihre Privilegien. In der Bearbeitungsansicht können dieselben Rechte verwaltet werden, wie als wenn ein neues Amt angelegt wird:
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  • Die ersten 4 Einträge erlauben es einem Amtsträger die jeweiligen Rechtsanträge frühzeitig zu genehmigen.
  • Festnehmen lassen ist derzeit nicht implementiert
  • Jemanden der Stadt verweisen ist derzeit nicht implementiert
  • Allianzen verwalten erlaubt das Schließen und Widerrufen von Allianzen
  • Krieg erklären und Frieden schließen ist selbsterklärend
  • Gesetze verwalten erlaubt es Gesetze anzulegen, zu bearbeiten und zu löschen
  • Ämter verwalten erlaubt es diese Ansicht zu sehen
  • Wahl ansetzen erlaubt das erstellen von Amtswahlen

Aus der Stadt austreten

Möglichkeiten

Bürgerbrief vernichten

Zerstört man den eigenen Bürgerbrief (beispielsweise via Mülltonne), verliert man automatisch die Bürgerschaft und damit auch alle in dieser Stadt erworbenen Rechte.

Über sich Ansicht “Bürgerliste” am Stadtstein

Siehe Kapitel “Bürgerliste

Konsequenzen

Verliert man aus welchen Gründen auch immer das Bürgerrecht, kann man nicht mehr an Wahlen der Stadt teilnehmen, ein Haus mieten oder bewohnen. Daraus folgt auch, dass zu diesem Zeitpunkt ein bewohntes Haus ggf. geräumt wird.