Gildengelände
Inhaltsverzeichnis
Das Gildengelände
Allgmeines
Um auf der Map ein Gildengelände zu erhalten gibt es verschiedenste Möglichkeiten.
- Zum einen gibt es auf der Map im mittleren Bereich freie Gildenplätze, die von einer Gilde ohne Antrag beansprucht werden können. (Markierung türkiser Kreis)
- Es gibt weitere Bereiche, bei denen es nötig ist, zuvor einen Antrag* zu stellen, ehe man mit dem Bau beginnen darf. (Diese Bereiche sind mit einem roten Kreis markiert)
- pinker Kreis für Gildengelände in Surom
- gelber Kreis für Gildengelände in Solgard
- grüner Kreis für Gildengelände in Nebelhafen
Antrag:
Um zu gewährleisten, dass logische Entscheidung getroffen werden, und sich z.B. feindliche Fraktionen sich nicht direkt nebeneinander niederlassen, fordert der Staff einen Antrag für den Bau, unter Anderem über die Beseitigung der zu überwindenden Hürden, die sich im RP beim Errichten der Gildengelände außerhalb der befriedeten Gebiete ergeben würden:
- Warum will die Gilde ausgerechnet dort ihr Hauptquartier?
- Wie ist das Verhältnis zu den angrenzenden Völkern? Gibt es ein vorangegangenes RP, das eine Niederlassung erleichtern/erschweren würde?
- Welche Probleme könnte es geben, sich dort im RP niederzulassen?
Der Staff behält es sich vor, Anträge abzulehnen.
Grundsätzlich: Gildengelände, die außerhalb der Städte liegen, sind eher kleine Gildenburgen im/auf dem Berg oder auf einer Halbinsel/Küstennahen Insel (mit Brücke/Zugbrücke).
Gildengelände außerhalb von Städten
- Antrag (Außer bei freien Gildengeländen, türkis markiert)
- Gildenalter mindestens ein Jahr
- 6 Gildenmitglieder
- 1 Millionen Gulden Grundstückskosten
- Bau in Static in Centred mit einer Maximalgröße 441 Tiles Grundfläche (Tileanzahl bezieht sich auf Nutzbaren Raum: d.h. Wandtiles werden nicht einkalkuliert), thematisch zur Umgebung passend - Beim Bauprozess muss regelmäßig Feedback bei zuständigen GMs eingeholt werden. Mapanpassungen sind möglich/Notwendig.
- Erhaltungsbedingungen: 1 RP-Level-Investment von 5 individuellen Gilden-Charakteren pro Monat.
- Ressourcenkosten von Neubauten: (35000 Holzbretter, 35000 Stein)
- Wichtig: Gilden, die außerhalb der Städte liegen, sind Teil der dynamischen Spielwelt. D.H. Es können bei Quests oder anderen Prozessen des Spielverlaufs Konsequenzen für das Gelände entstehen.
Gildengelände in Städten
- Kein Antrag
- Gildenalter halbes Jahr
- 500 000 Gulden Grundstückskosten
- Bau in Static oder Übernahme vorhandener Strukturen (beispielsweise Türme des Tempels in Surom), thematisch zur Umgebung passend - Beim Bauprozess muss regelmäßig Feedback bei zuständigen GMs eingeholt werden.
- Erhaltungsbedingungen: 1 RP-Level-Investment von 3 individuellen Charakteren pro Monat.
- Ressourcenkosten von Neubauten: (17500 Holzbretter, 17500 Stein)
- Klare Fraktionszugehörigkeit oder Bürgertum
Gildengelände für Rassen
Für Rassengilden bei den Hochelfen, Dunkelelfen, Zwerge, Amazonen, Barbaren, Orks und Waldelfen sind keine Parzellen vorgesehen. Rassen-Gilden können in ihrer Stadt ein Gelände bauen oder sehr nahe in der Umgebung. Es gelten dieselben Konditionen wie für Gelände in den Städten. Jedoch muss eine Bauabsicht mit Plänen beantragt werden, weil die Gildengelände mehr in die Strukturen der jeweiligen Städte eingebunden werden können. Sollte wegen der konzeptionellen Besonderheiten eurer Gilde ein Gelände außerhalb eurer Rassenstädte entstehen, ist in jedem Fall ein Antrag von nöten. Dann gelten die selben Bedingungen wie bei Gildengeländen außerhalb der Städten.
Ansprechpartner
Ansprechpartner für Gildengelände sind Kerberos, Tribble und Mochi. Wobei Mochi sich primär um die in Städten befindlichen Gildengelände kümmert. Das gesamte Bauteam unterstützt euch bei euren Vorhaben! Selbst bauen ist natürlich auch möglich.